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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/08/c_3595a.php 28.05.2015 23:56:37 Uhr 17.07.2024 08:47:17 Uhr

Stadt nimmt Anträge ambulanter Händler ab 2. September entgegen

Anträge auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum für den ambulanten Handel 2003 nimmt die Stadt ab 2. September 2002 entgegen. Sie sind erhältlich und abzugeben beim Straßen- und Tiefbauamt
Sachgebiet Straßenverwaltung, Zimmer 3089
Hamburger Straße 19
Telefon 4 88 17 81 und 4 88 17 84.

Die Stadt hat das Verwaltungsverfahren bei der Vergabe der Standplätze verändert. Alle im Zeitraum vom 2. bis 13. September eingereichten Anträge werden als zur gleichen Zeit gestellt behandelt. Händler, die ihren Antrag zeitig abgeben, verschaffen sich dadurch keinen Vorteil mehr. Bewerben sich mehrere Händler für einen bestimmten Straßenabschnitt, entscheidet das Los. Zum Losverfahren wird zugelassen, wer seinen Antrag vollständig abgegeben und keine Schulden aus Sondernutzungen hat. Zu beachten sind die Festlegungen in der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 24. Juni 1999.

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