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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/08/c_3589.php 28.05.2015 23:56:32 Uhr 02.12.2024 05:15:00 Uhr

Stadt prüft Kostenerstattung für die Abfallentsorgung

Seit Tagen sammeln das Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, die Stadtreinigung und zahlreiche Firmen Sperrmüll, Sandsäcke, Schlamm und Schwemmgut in den Straßen der vom Hochwasser betroffenen Gebiete. Für die Entsorgung von Sperrmüll über eigene Containerbestellung und die Entsorgung von Öltanks können Anträge bei der Stadt auf Kostenerstattung gestellt werden.

1. Sperrmüll, Schwemmgut, Sandsäcke, Schlamm, Garten- und Grünabfälle
Die flächendeckende Entsorgung vom Straßenrand wird vom Abfallamt in Absprache mit den Ortsämtern und den Wohnungsunternehmen organisiert. Betroffene Privatpersonen und Grundstückseigentümer, die individuell Container für die Entsorgung von Sperrmüll bestellen, können für die Erstattung dieser Kosten einen Antrag bei der Stadt stellen.

Der Antrag muss folgendes enthalten:
- die Rechnung im Original und Lieferscheine, bzw. Rechnung und Quittung über die Zahlung
- die Angabe über das betroffene Grundstück
- eine eidesstattliche Erklärung, dass die Abfälle infolge von Hochwasserschäden entstanden sind und keine Ansprüche gegenüber Dritten (z.Bsp. Versicherungen) geltend gemacht werden können.

Die Antragsteller schicken diese Angaben an die Landeshauptstadt Dresden, Kennwort "Flutberäumung", Postfach 120 020, 01001 Dresden, mit der Bitte, die Kosten zu übernehmen.

Anträge auf eine Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt können nur gestellt werden für Leistungen, die bis zum 7.09.2002 erbracht werden. Diese Regelung gilt für Haushalte, Wohngrundstücke, Wohnungsunternehmen und Kleingewerbe. Gewerbebetriebe und sonstige öffentliche Einrichtungen, auch städtische Unternehmen (außer WOBA), müssen die von ihnen bestellten Transportleistungen selbst bezahlen. Bis zum 7.09.2002 ist die Abgabe der Abfälle in den Annahmestellen bzw. Deponien jedoch kostenlos.

2. Bauabfall

Die Entsorgung von Bauabfällen muss von den Betroffenen selbst veranlasst und finanziert werden.

3. Abfälle aus Kleingartenanlagen

Die Sparten kümmern sich um die Organisation und Finanzierung des Transportes. Die Entsorgungskosten in den Annahmestellen bzw. Deponien übernimmt die Stadt. Wenn Kleingartenanlagen aufgelöst werden, übernimmt die Stadt auch die Transportkosten.

4. Öltanks, Ölheizungsanlagen

Die Entsorgung der durch Havarien an Tankanlagen entstandenen Abfälle müssen die Betroffenen selbst in Auftrag geben. Eine Kostenübernahme durch die Stadt kann beantragt werden (wie in Punkt 1, Kennwort "Tankhavarie"). Über eine Kostenerstattung durch die Stadt wird nach einer Einzelfallprüfung durch das Umweltamt entschieden.

Für Ölheizungsanlagen, deren Tanks vom Hochwasser beschädigt oder überflutet wurden, gelten besondere wasserrechtliche Anforderungen. Bis Jahresende gibt es für die Stilllegung solcher Anlagen ein vereinfachtes Verfahren: Der Betreiber teilt der unteren Wasserbehörde von selbst die Stilllegung mit, und erbringt zudem einen Nachweis, dass die Tankanlage von einem Fachbetrieb entsorgt wurde.

Wenn die Heizölanlage weiter betrieben werden kann, gelten besondere Anforderungen für die Reinigung und Instandsetzung der Anlagen, die durch einen Fachbetrieb vorgenommen werden müssen. Der Weiterbetrieb muss der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden, ein Sachverständiger muss die Anlage prüfen. Die Anlage muss insbesondere gegen Auftrieb gesichert sein, damit bei künftigem Hochwasser die Umwelt nicht gefährdet wird.

Merkblätter, Anzeigeformulare und Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen finden Betroffene bei der unteren Wasserbehörde und in allen Ortsämtern. Außerdem können sie sich an die Mitarbeiter des Umweltamtes wenden, Telefon: 488 6127 und 488 6227.

5. Elektronikschrott, Schadstoffe, verdorbene Lebensmittel aus Gewerbebetrieben

Die Entsorgung dieser Abfälle ist durch die Besitzer selbst zu veranlassen und zu finanzieren.

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