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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/08/c_3570.php 28.05.2015 23:56:11 Uhr 04.01.2025 19:08:19 Uhr

Hochwassergeschädigte Unternehmer: Soforthilfe geht weiter

Lichthof des Rathauses bleibt noch bis Ende dieser Woche offen für Antragsteller

Wegen der großen Nachfrage können hochwassergeschädigte Unternehmer ihre Soforthilfe noch bis Ende dieser Woche (30.8) im Lichthof des Rathauses beantragen. Berater des Amtes für Wirtschaftsförderung, der Sächsischen Aufbaubank, des sächsischen Wirtschaftsministeriums und der IHK stehen ihnen dabei von 8 bis 18 Uhr zur Seite.

An den ersten drei Tagen haben mehr als 700 Unternehmen diesen schnellen Weg für die Antragstellung in Anspruch genommen.

Parallel dazu können Unternehmen hier auch eine "Betroffenheitsbescheinigung" als Hochwassergeschädigte erhalten, um diese bei Versicherungen, Finanzamt oder Baumärkten vorzulegen. Bitte in jedem Falle mitbringen: Personalausweis oder Reisepass und eine Gewerbebestätigung (Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung).

Ab Montag (2.9.) können die Anträge im Amt für Wirtschaftsförderung, erste Etage, Zimmer 178/179/180 ausgefüllt und beglaubigt werden. Telefonische Auskünfte hierzu gibt es unter Telefon 488 10 41 und 4 88 24 39 (Montag bis Freitag 7 bis 20 Uh).

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