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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/08/c_3560.php 28.05.2015 23:55:58 Uhr 19.10.2024 04:56:49 Uhr

Verhalten bei Heizöl-Verschmutzungen in Innenräumen

Wenn Innenräume durch ausgelaufenes Heizöl verschmutzt sind, können die Bewohner auch nach der Entsorgung des ölverschmutzten Wassers oder Schlamms Geruchsbelästigungen empfinden. Obwohl die leicht flüchtigen Kohlenwasserstoffe in nur geringem Maße gesundheitsschädigend sind, treten Beschwerden auf, wie Übelkeit oder Kopfschmerzen. In Ausnahmefällen sind auch narkotische Wirkungen (Ohnmacht) möglich.

Daher rät das Gesundheitsamt zu folgenden Maßnahmen bis die Geruchsbelästigung vorüber ist:
- Den betroffenen Raum langandauernd lüften.
- Sich nicht lange in diesem Raum aufhalten.
- Bei Beeinträchtigungen an die frische Luft gehen. Sich von dem Geruch erholen.
- Die Aufenthalts- und Schlafräume gegen den verschmutzten Raum abdichten.

Aufwändige Sanierungen sind nur in wenigen Fällen notwendig. In der Regel bestehen nach Austrocknung der Wände keine Belästigungen mehr.

weitere Gesundheitsinformationen unter Telefon 8 17 81 21

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