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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/08/c_.php 28.05.2015 23:55:13 Uhr 17.07.2024 09:06:28 Uhr

In Dresden kann am 22. September gewählt werden – Wer bis 1. September keine Wahlbenachrichtigungskarte erhält, sollte sich beim Wahlamt melden

Die Flutkatastrophe hat zumindest auf die Durchführung der Bundestagswahl in der Landeshauptstadt Dresden am 22. September keine Auswirkungen. Die Vorbereitungen laufen nun nach den ersten Schadensbehebungen wieder auf Hochtouren.

Versand der Wahlbenachrichtigungskarten seit 23. August 2002: Alle Personen, die am Stichtag 18. August 2002 in das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Dresden eingetragen wurden, erhalten bis zum 1. September 2002 eine Wahlbenachrichtigungskarte. Die ersten Karten werden seit Freitag, den 23. August 2002 zugestellt und in den Überflutungsgebieten ab Dienstag, den 27. August 2002. Wer zur Zeit nicht in seiner Wohnung bzw. in seinem Haus leben kann, sollte in der kommenden Woche jedoch immer mal den Briefkasten leeren. Personen, die bis zum 1. September 2002 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, sollten sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Dresden in Verbindung setzen (Telefon 03 51/4 88 11 20), da sie sonst Gefahr laufen, ihr Wahlrecht am Wahltag nicht ausüben zu können.

Briefwahl ab 26. August 2002 in fünf Wahlbüros der Stadt möglich

– Wer kann per Briefwahl wählen bzw. einen Wahlschein beantragen? Wer am Wahltag verhindert oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, das Wahllokal aufzusuchen, kann einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlschein berechtigt zur Stimmabgabe am Wahltag in einem Wahlbezirk des entsprechenden Wahlkreises oder zur Stimmabgabe vor dem Wahltag durch Briefwahl.

– Wann, wo und wie wird der Antrag gestellt? Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen sollten so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 20. September 2002, 18.00 Uhr beantragt werden. In der letzten Woche vor der Wahl ist die direkte Briefwahl in den Wahlbüros empfehlenswert. In besonderen Fällen (plötzliche Erkrankung) ist die Abholung der Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr im Zentralen Wahlbüro möglich. Stellen Sie den Antrag für eine andere Person, ist eine Vollmacht vorzulegen. Der Antrag kann ab sofort schriftlich oder mündlich (aber nicht fernmündlich!) gestellt werden. Für die schriftliche Antragstellung ist die Verwendung des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte am zweckmäßigsten. In den Wahlbüros kann die Briefwahl sofort vor Ort vollzogen werden. Um Wartezeiten im Wahlbüro zu vermeiden, sollte der Antrag bereits ausgefüllt sein und der Personalausweis bereitgehalten werden. Der Antrag kann auch formlos unter Angabe folgender Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift, Grund für die Antragstellung und eigenhändig unterschrieben gestellt werden. Für die Wahlscheinbeantragung per E-Mail oder die Antragstellung über eine Eingabemaske werden Informationen im Internet unter www.dresden.de zu finden sein. Auch wer noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, kann ab Montag die Briefwahlunterlagen beantragen.

– Wie wird per Brief gewählt? Briefwahlunterlagen werden ab 26. August 2002 auf dem Postweg übersandt. Zu den Briefwahlunterlagen gehören der Stimmzettel, die erforderlichen Umschläge und ein Hinweisblatt für die Briefwahl. Bei der Briefwahl kann die Stimme unmittelbar nach Empfang der Briefwahlunterlagen im Wahlbüro oder zu Hause abgegeben werden. Der rote Wahlbriefumschlag ist dann unfrankiert (nur innerhalb des Bereichs der Deutschen Post AG) an die aufgedruckte Anschrift zurückzusenden. Der Wähler muss den Wahlbrief so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief sollte deshalb so früh wie möglich, spätestens aber am Donnerstag, 19. September 2002 (bei entfernt liegenden Orten noch früher), zur Post gegeben werden. Außerhalb des Bereichs der Deutschen Post AG sollte der Wahlbrief möglichst umgehend eingeliefert sowie Luftpostbeförderung verlangt werden. Im Bereich der Deutschen Post AG ist die Rücksendung des Wahlbriefes für den Wähler kostenfrei, außerhalb des Bereiches ist der Brief ausreichend zu frankieren.

– Auskunft erteilt:ab Montag, den 26. August 2002 das Wahlamt der Landeshauptstadt Dresden, Telefon: 03 51/4 88 11 20, Telefax: 03 51/4 88 11 19, E-Mail wahlamt@dresden.de, Internet www.dresden.de, Postanschrift: Landeshauptstadt Dresden, Wahlamt, Postfach, 01052 Dresden, während der Dienstzeiten Montag und Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr.

ab Montag, den 26. August 2002 die Wahlbüros in der Landeshauptstadt Dresden

Zentrales Wahlbüro, Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, Raum I/13; Bürgerbüro Gorbitz, Harthaer Straße 3; Bürgerbüro Prohlis, Prohliser Allee 10 von Montag bis Freitag 8.00 bis 20.00 Uhr, Sonnabend von 8.00 bis 13.00 Uhr und am 20. September 2002 von 8.00 bis 18.00 Uhr

Ortsamt Klotzsche, Kieler Straße 52; Verwaltungsstelle Schönfeld-Weißig, Bautzner Straße 3 am Montag und Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr und am 20. September 2002 von 8.00 bis 18.00 Uhr

Die Wahlbüros haben bis 20. September 2002 geöffnet. Das Zentrale Wahlbüro im Rathaus Dr.-Külz-Ring 19 hat am 21. September 2002 von 8.00 bis 12.00 Uhr und am 22. September 2002 von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. In den anderen Wahlbüros werden an diesen beiden Tagen keine Wahlscheine mehr ausgestellt bzw. Briefwahlunterlagen ausgegeben.

Ausreichend viele Wahlhelfer in Dresden: Bis zum heutigen Tag haben sich ausreichend viele (etwa 3600) Bürgerinnen und Bürger für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer gemeldet. Die Berufungs- und Ernennungsschreiben sind den Vorstehern, Stellvertretern und Beisitzern bereits zugegangen. Wer bis jetzt nichts vom Wahlamt gehört hat, sollte sich auf alle Fälle für den 22. September 2002 noch nichts vornehmen, ein Einsatz als Wahlhelfer kann durchaus noch in Frage kommen. Jeder der sich für einen Einsatz als Wahlhelfer bereit erklärt hat, erhält noch vor dem Wahltag eine Information vom Wahlamt der Stadt.

Auskunft erteilt das Wahlamt der Landeshauptstadt Dresden, Telefon: 03 51/4 88 11 18, Telefax: 03 51/4 88 11 19, E-Mail: wahlhelfer@dresden.de, Internet: www.dresden.de, Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, Hausanschrift:Haus an der Kreuzkirche 6, 2. Etage/Raum 254, 01067 Dresden, während der Dienstzeiten Montag und Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr.

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