Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/05/c_3336.php 28.05.2015 23:47:08 Uhr 04.01.2025 19:03:18 Uhr |
Erweiterung des Bewohnerparkgebietes im Umfeld der TU Dresden
Aufgrund der nach wie vor angespannten Parksituation im Umfeld der Technischen Universität wird das bereits bestehende Bewohnerparkgebiet Nummer 12 ab Juni 2002 um die nördliche Straßenseite der Zeunerstraße-West zwischen Bergstraße und Hallwachsstraße (von Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr) erweitert. Damit werden zusätzliche Parkmöglichkeiten für berechtigte Bewohner (ohne Garantie auf einen Stellplatz) geschaffen. Der Ortsbeirat Plauen und die Mehrheit der Bürger hatten auf einer dazu durchgeführten Bürgerversammlung der Straßenverkehrsbehörde eine moderate Erweiterung empfohlen.
Zu den berechtigten Nutzern des gesamten Bewohnerparkbereiches 12 gehören ab Juni 2002 ebenfalls die Bewohner der Gebäude Zeunerstraße 69 bis 91 und 70 bis 92, Weisbachstraße 1 bis 7 und 2 bis 10, Dülferstraße 1 und 3, Hallwachsstraße 2, 3 und 5, Stadtgutstraße 1 bis 57 und 2 bis 10. Jeder Bewohner mit Wohnsitz im nun erweiterten Bewohnerparkgebiet 12, der in diesem Gebiet keinen Stellplatz und auch keine Garage auf nichtöffentlichen Grund besitzt, kann für ein Kraftfahrzeug (Pkw) einen Bewohnerparkausweis gegen eine Verwaltungs-Jahresgebühr von 25 EUR beantragen. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht damit nicht. Anträge auf einen Bewohnerparkausweis können ab 23. Mai 2002 in der Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten, Hamburger Straße 19, Haus A, Zimmer 007, immer dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr gestellt werden.
Der Wohnsitz im erweiterten Bewohnergebiet ist nachzuweisen. Vorzulegen sind der Führerschein, der Fahrzeugschein, die schriftliche Erlaubnis der privaten Nutzung des Fahrzeuges durch den Fahrzeughalter, wenn der Antragsteller nicht der Halter des Fahrzeuges ist sowie eine Vollmacht des Antragstellers für den Fall, dass dieser den Antrag nicht selbst stellt.Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 4 88 4283 und 4 88 41 65.
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