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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/04/c_3250.php 28.05.2015 23:46:04 Uhr 16.08.2024 06:03:41 Uhr

Verbrennen von Laub und Gehölzschnitt nicht erlaubt

Untersuchungen des Umweltamtes bestätigen: Die Dresdner Luft ist in den vergangenen Jahren deutlich gesünder geworden. Ein Grund hierfür: Im Stadtgebiet ist das Verbrennen von Gehölzschnitt und Gartenabfällen grundsätzlich nicht gestattet.

Wer in seinem Grundstück genügend Platz hat, kann den Gehölzschnitt hier stapeln. Igel und andere Kleintiere, die für das ökologische Gleichgewicht wichtig sind, nehmen derartige Quartiere gern an.

Ist ein Verrotten der Pflanzenabfälle im eigenen Garten nicht möglich, können die Pflanzenabfälle auch gegen eine Gebühr von 2,50 Euro je Kubikmeter in Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Annahmestellen sind im Dresdner Abfallkalender verzeichnet. Die Ortschaften geben sie ortsüblich bekannt. Ein Informationsblatt zum Thema hält das Umweltamt in den Beratungsstellen und auf der Internetseite "www.dresden.de" unter dem Stichwort "Pflanzenabfälle" bereit. Weitere Informationen bietet das Abfall-Infotelefon unter 4 88 96 33.

Das Verbrennen von Laub und Gehölzschnitt ist nur dort zugelassen, wo jegliche andere Entsorgung unzumutbar ist. Das trifft beispielsweise für alleinstehende ältere Bürger zu, die in Hanglagen wohnen und das Abtransportieren von Gehölzschnitt zum einen körperlich nicht bewältigen, zum anderen aber keinen Platz zum Kompostieren haben. Grundstücksbesitzer sollten sich in diesem Fall an das Umweltamt, Telefon 4 88 62 38 und -39 wenden, um Ärger mit der Nachbarschaft oder gar ein Bußgeldverfahren zu vermeiden.

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