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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/03/c_3150.php 28.05.2015 23:44:47 Uhr 30.11.2024 01:54:18 Uhr

Karfreitag: Sächsisches Sonn- und Feiertagsgesetz gebietet Ruhe

Karfreitag als Tag der Ruhe achten

Im Zusammenhang mit dem Osterfest möchte das Ordnungsamt alle Gastwirte und Betreiber von Spielhallen daran erinnern, dass für den Karfreitag besondere Schutzvorschriften gelten.
Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieses Tages widersprechen, sind nach dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz (Sächs.GVBl. vom 20.November 1992) nicht erlaubt.

Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind am Karfreitag nicht gestattet.
Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Stadt bereitet sich auf entsprechende Kontrollen vor.

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