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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/03/c_3105.php 28.05.2015 23:44:14 Uhr 16.08.2024 06:01:33 Uhr

Aktualisierte Stadtordnungsbroschüre ist da

Die Bürgerbroschüre zum Stadtrecht ist wieder zu haben. Unter dem Titel „In Ordnung! Stadtrecht für jedermann" liegt sie ab morgen (Dienstag, 5. März) in allen Informationsstellen der Rathäuser, Ortsämter und Ortschaften zur kostenfreien Mitnahme aus. Das kleine Heft mit der Polizeiverordnung, der Straßensatzung und der Winterdienst-Anliegersatzung erscheint bereits in sechster aktualisierter Auflage.

Notwendig wurde der Nachdruck vor allem wegen der Ende letzten Jahres gültig gewordenen Neufassung der Winterdienst-Anliegersatzung. Sie regelt die Anliegerpflichten bei Eis und Schnee. Eine Stunde früher müssen die Dresdner inzwischen bei winterlicher Witterung von montags bis samstags aus den Federn. Sie sind nunmehr gehalten, werktags bis 7 Uhr Gehwege von Schnee zu beräumen oder bei Eisglätte abzustumpfen. Sonn- und feiertags muss dies unverändert bis 9 Uhr geschehen. Sooft es die Sicherheit erfordert, bleiben Scheeschieber und Schaufel tagsüber bis 20 Uhr im Einsatz. Die Verwendung von Tausalz ist Anliegern grundsätzlich verboten. Nur im Ausnahmefall dürfen sie es an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen verwenden.

Die Broschüre mit den drei Satzungen der Landeshauptstadt Dresden enthält außer den Anliegerpflichten konkrete Regelungen zum Lärmschutz, zum Umweltverhalten, zum Umgang mit Tieren und zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Wann kann die Bohrmaschine rattern? Zu welchen Zeiten dürfen Flaschen in die Wertstoffcontainer wandern? Wer muss vor der Haustür kehren oder eben Schnee schieben? Ist das Autowaschen am Straßenrand erlaubt? Darf Bello auf den Kinderspielplatz? Wo gilt der Leinenzwang für Hunde? Ist das Taubenfüttern gestattet? - Die Kenntnis der Paragrafen hilft, sich selbst richtig zu verhalten und, wenn nötig, anderen mit sachlichen Argumenten zu begegnen.

Die Broschüre „In Ordnung! Stadtrecht für jedermann" wurde in einer Auflage von 30 000 Exemplaren hergestellt, wofür die Stadt rund 4 900 Euro (etwa 0,16 Euro je Stück) bezahlte. Dem, der eine umfassendere Information zu stadtrechtlichen Regelungen benötigt, bietet die Stadt zusätzlich zur kostenlosen Bürgerbroschüre das Handbuch „Stadtrecht" an. Die Loseblattsammlung mit fortlaufenden Ergänzungslieferungen enthält alle kommunalen Satzungen, Verordnungen, Entgeltregelungen und Richtlinien. Sie kostet 10,48 Euro komplett; Ergänzungslieferungen werden mit 4 Cent je Seite zuzüglich Versandkosten berechnet. Das Handbuch ist über die Informationsstellen der Rathäuser, Ortsämter und Verwaltungsstellen oder das Hauptamt, Telefon 4 88 31 74, zu beziehen.

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