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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2001/12/c_2901.php 28.05.2015 23:41:51 Uhr 18.09.2024 10:17:55 Uhr

Was tun, wenn es glatt wird?

Richtige Streumittel schützen Umwelt und Bürger

Hält der Winter mit Schnee und Eis wieder Einzug, bringt er für viele Anlieger zusätzliche Arbeit. Täglich sind Schnee zu beräumen und glatte Flächen abzustumpfen.
Die neue Dresdner Winterdienstanliegersatzung, die seit 7. Dezember 2001 in Kraft und im Amtsblatt 50/01 veröffentlicht ist, legt fest: Flächen entlang der Grundstücke sind in 1,50 Meter Breite wochentags bis 7.00 Uhr, sowie sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr von Schnee zu beräumen und bei Glätte abzustumpfen. Neu ist unter anderem, dass Anliegerflächen bis 7.00 Uhr, nicht wie bislang 8.00 Uhr, passierbar gemacht sein müssen. Wie schon in der alten Satzung festgelegt, sind diese Maßnahmen so oft es die Sicherheit erfordert bis 20.00 Uhr zu wiederholen.

Tausalze oder salzhaltige Streumittel sind dabei nicht zu verwenden. Auch die neue Satzung verbietet grundsätzlich ihren Einsatz im Anliegerbereich. Glatte Flächen sollen mit Sand, Splitt und Granulat oder anderen rutschhemmenden Mitteln abgestumpft werden. Verbraucher können sich auf dem Sicherheitsdatenblatt der Hersteller über die Inhaltsstoffe von Streumitteln informieren. Orientierung beim Kauf umweltverträglicher Streumittel bietet außerdem die Kennzeichnung mit dem "Blauen Engel".

Nur wenn die Freihaltung von Flächen anders nicht gewährleistet werden kann, dürfen Anlieger ausnahmsweise im Bereich um Hydranten, Absperrschieber und auf Treppen Steinsalze oder salzhaltige Streumittel einsetzen. Weil sie langanhaltend die Umwelt belasten, gilt in Dresden ein absolutes Minimierungsgebot für Tausalze. Lediglich der städtische Winterdienst darf auf wichtigen Strecken diese Stoffe verwenden. Dabei wird modernste Feuchtsalztechnik eingesetzt, um den Salzgehalt des Streugutes genau dosieren zu können und so gering wie möglich zu halten.

Tausalz dringt in den Erdboden ein und tötet die für den Boden wichtigen Kleinlebewesen. Es verätzt Baumwurzeln und macht Trinkwasser unbrauchbar. Deshalb gilt das Verbot grundsätzlich in Trinkwasserschutzgebieten und in den Einzugsgebieten von Gewässern. Außerdem wird das für den Stoffwechsel der Pflanzen lebenswichtige osmotische Gleichgewicht der Zellen durch zu viele positive Salzionen im Wasser zerstört.
"Tückisch dabei ist, dass es keinen natürlichen Selbstreinigungsmechanismus gibt, der die Salzionen binden oder neutralisieren könnte. Autoabgase, das Parken im Wurzelbereich und Wassermangel machen den Dresdner Straßenbäumen ohnehin ganz schön zu schaffen", erklärt Dr. Christian Korndörfer, Leiter des Umweltamtes. " Die winterlichen Salzmengen geben ihnen oft den letzten Rest."
Zudem sind Salzschäden an Bäumen oft erst dann zu erkennen, wenn ihr Ausmaß keine Heilung mehr zulässt. Darüber hinaus kann das aggressive Salz Schuhwerk zerfressen und, ins Haus gelangt, empfindliche Fußböden angreifen und verätzen.

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