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Seit vierzig Jahren blinken Ampeln in Dresden

385 Anlagen regeln heute den Verkehr

Seit vierzig Jahren regeln in Dresden vollautomatische Ampelanlagen den Verkehr. Die erste wurde am 10. Dezember 1961 an der Kreuzung Paul-Gruner-Straße - jetzt Könneritzstraße/ Schweriner Straße in Betrieb genommen. Ingenieure der Hochschule für Verkehrswesen in Dresden, Lehrstuhl Fernmeldetechnik, entwickelten die Geräte. Den Auftrag dazu erteilte der kommunale Dienstleistungsbetrieb Straßenwesen Dresden.

Zum damaligen Zeitpunkt existierten in der DDR keine Firmen, die Steuergeräte für diese Anlagen produzierten. Deshalb begann 1962 der Dienstleistungsbetrieb Dresden, das heutige Straßen- und Tiefbauamt, mit der Herstellung dieser Konstruktionen. Die ersten Steuergeräte waren Einzelanfertigungen, die den speziellen Verkehrsverhältnissen der jeweiligen Kreuzung angepasst waren. Sie arbeiteten vorwiegend mit elektromechanischen Relais.

Die erste Steuerzentrale für Lichtsignalanlagen baute die Stadt 1971 auf der Nord-Süd-Verbindung, beginnend am Platz der Einheit, heute wieder Albertplatz, bis zum Georgenplatz. Die Kommunikation der Geräte untereinander erfolgte drahtgebunden über Sende- und Empfangseinrichtungen. Auch diese entstanden in eigener Entwicklung und Fertigung. 1979 nahm die Stadtdirektion Dresden an der Kreuzung Kesselsdorfer Straße/Tharandter Straße eine Ampelanlage in Betrieb, die auf Mikroprozessoren basierte. Zwei Jahre später ließ die Stadt industriell gefertigte Steuergeräte, Typ L6000, produzieren. Die letzten dieser Serie gingen noch 1989/90 in Betrieb.1990 gab es in Dresden 93 Lichtsignalanlagen, heute sind es bereits 385.

Verantwortlich für die Planung, den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Lichtsignalanlagen ist die Abteilung Verkehrstechnik im Straßen- und Tiefbauamt. Rund 1,5 Millionen Mark werden jährlich für die Unterhaltung benötigt. Hinzu kommen die Energiekosten von rund 0,5 Millionen Mark. Störungsmeldungen nimmt die Verkehrsleitzentrale unter Telefonnummer 4889730 entgegen.

Voraussetzung für das Aufstellen ist das Vorliegen einer "Verkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde". Fragen dazu beantworten die Mitarbeiter der Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten des Ordnungsamtes (Telefon 488 4202).

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