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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2001/12/c_2862.php 28.05.2015 23:41:13 Uhr 16.08.2024 06:03:04 Uhr

Der Beigeordnete für Ordnung und Sicherheit nimmt verschiedene Pressemeldungen über ein Schreiben des Leiters des Ordnungsamtes, Ralf Lübs, an die Polizeidirektion Dresden zum Anlass für folgende abschließende Feststellungen:

Gegen den Leiter des Ordnungsamtes wurden Vorwürfe der "Spitzelei" erhoben. Diese Vorwürfe sind vom Beigeordneten für Ordnung und Sicherheit eingehend geprüft worden. Im Ergebnis haben sich diese Vorwürfe als haltlos erwiesen.

Der Leiter des Ordnungsamtes hat in einem Schreiben an den Leiter der Polizeidirektion Dresden ausschließlich zum außerdienstlichen Auftreten eines Polizeibeamten während einer Veranstaltung der sogenannten "AG Alaunstraße" am 18.06.2001 Stellung genommen. Zur Erklärung: Beamte haben auch außerhalb des Dienstes bestimmte Pflichten zu beachten, deren Einhaltung Gegenstand disziplinarischer Untersuchungen sein kann. Dieser Themenkreis ist jedoch grundsätzlich einer öffentlichen Diskussion entzogen.

Bei der Veranstaltung am 18.06.2001 war die Polizeidirektion Dresden durch Beamte des Polizeireviers Dresden-Neustadt offiziell vertreten. Es handelte es sich nicht um eine geschlossene Veranstaltung. Sie war für Personen zugänglich, die ein Interesse an einer Diskussion zur "Bunten Republik Neustadt" bekundeten. Keinem Interessierten wurde der Zugang zu dieser Veranstaltung verwehrt.

Vom Leiter des Ordnungsamtes sind keine Äußerungen der anwesenden Bürger wiedergegeben oder kommentiert worden. Es liegt insoweit keine inoffizielle Berichterstattung vor, die geeignet wäre das Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Landeshauptstadt Dresden zu stören. Soweit durch Äußerungen Dritter ein Vertrauensverlust entstanden ist, wird dies sehr bedauert.

Der Leiter des Ordnungsamtes ist befugt, regelmäßige mündliche und schriftliche Arbeitskontakte mit der Polizeidirektion Dresden und ihrem Leiter zu pflegen.Schriftverkehr mit höheren Dienststellen, wie z.B. dem Innenministerium, wird vom Ordnungsamt nicht geführt und ist auch im vorliegenden Fall nicht geführt worden.

Angesichts der Tatsachen, dass sich das Schreiben des Ordnungsamtsleiters auf das Verhalten eines Polizisten, der sich als solcher zu erkennen gegeben hat, bezogen hat, die Polizei für jedermann erkennbar bei der Veranstaltung zugegen war, es sich nicht um eine geschlossene Veranstaltung gehandelt hat und der Dienstweg eingehalten worden ist, ist das Verhalten in dienstlicher Hinsicht nicht zu beanstanden.

Es ist in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass die ersten Tage nach der diesjährigen "Bunten Republik Neustadt" von einer intensiven, zum Teil hitzig geführten öffentlichen Diskussion geprägt gewesen sind.

Entstandene Irritationen bedauere ich persönlich sehr. Eine offene und vertrauensvolle Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern hat für die Stadtverwaltung auch weiterhin eine herausragende Bedeutung.

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