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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2001/11/c_2830.php 28.05.2015 23:40:25 Uhr 04.01.2025 19:05:38 Uhr

Sozialamt gewährt Weihnachtsbeihilfe für sozial schwache Bürger

Bis 14. Dezember beantragtes Geld erreicht Empfänger vor dem Fest

Für das Weihnachtsfest können Sozialhilfeempfänger und sozial schwache Bürger Geld vom Sozialamt erhalten. Sozialhilfeempfängern, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, überweist das Sozialamt die Weihnachtsbeihilfe Anfang Dezember auf ihr Konto oder reicht es bar bei einer Vorsprache im Sozialamt aus. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Das trifft auch auf Bewohner von Alten- und Pflegeheimen zu, die zur Finanzierung des Heimplatzes, ergänzend zum eigenen Einkommen und Vermögen, Sozialhilfe beziehen.

Auf die Weihnachtsbeihilfe haben auch sozial schwache Bürger, die sich aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sehen, das diesjährige Weihnachtsfest würdig zu begehen, Anspruch. Sie beantragen die einmalige Beihilfe beim zuständigen Ortsamt, Sachgebiet Sozialleistungen bzw. in ihrer zuständigen Verwaltungsstelle Cossebaude, Gompitz, Langebrück, Schönfeld-Weißig oder Weixdorf. Hier werden dann die Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft. Asylbewerber haben auf die Weihnachtsbeihilfe nur dann Anspruch, wenn sie vom Sozialamt noch keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Sie stellen den Antrag beim Sachgebiet Ausländer/Aussiedler, Riesaer Straße 7.

Geht der Antrag bis zum 14. Dezember ein, kann die Beihilfe bis zum Weihnachtsfest gewährt werden. Sie kann zwar auch danach noch beantragt werden, erreicht aber nicht mehr vor dem Fest den Empfänger. Für den Alleinstehenden bzw. Haushaltsvorstand beträgt die Beihilfe 130 Mark, für die Haushaltsangehörigen und Heimbewohner 65 Mark.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Weihnachtsbehilfe als Kopie beizufügen:

  • alle Einkommensnachweise der im Haushalt lebenden Personen (Lohn- bzw. Gehaltsschein, Bescheid über Wohngeld, Arbeitslosengeld bzw. -hilfe, Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschussleistungen, Renten, Kindergeld u. a.)
  • aktuelle Girokonten- bzw. Sparbuchauszüge aller im Haushalt lebenden Personen
  • Nachweis über Leistungen des Arbeitgebers anlässlich des Weihnachtsfestes (Weihnachtsgeld) bzw. Nachweis, dass der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld zahlt
  • aktueller Nachweis über die zu entrichtenden Unterkunfts- und Betriebskosten (Miete)
  • Nachweise über einen Mehrbedarf (z. B. Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG, Nachweis über eine kostenaufwendige Ernährung in Folge von Krankheit oder Behinderung)
  • Nachweis über bestehende Policen der Hausrats- und Haftpflichtversicherung.

Bei der Beantragung der Weihnachtsbeihilfe helfen die Mitarbeiterinnen der Sachgebiete Sozialleistungen in den Ortsämtern und Verwaltungsstellen sowie in den zentralen Sachgebieten Ausländer/Aussiedler und Obdachlose/Nichtsesshafte/Landfahrer, Riesaer Straße 7.

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