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Einwohneradressbuch: Widerspruchsfrist gegen Veröffentlichung endet am 31. Dezember

Pressemitteilung

09. November 2002 / l / Rg

Einwohneradressbuch: Widerspruchsfrist gegen Veröffentlichung endet am 31. Dezember

Im Frühjahr 2002 erscheint ein neues Einwohneradressbuch für die Stadt Dresden. Nach dem Sächsischen Meldegesetz darf das Einwohneramt zu diesem Zweck an den Adressbuchverlag (Sachsenverlag GmbH) folgende Daten aller volljährigen Einwohner übermitteln: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift.
Einwohner, die nicht möchten, dass ihre Daten im Adressbuch veröffentlicht werden, haben das Recht, Widerspruch einzulegen (Adressbuchsperre). Der Widerspruch ist persönlich oder schriftlich an die Meldestelle des Ortsamtes/der Verwaltungsstelle oder an ein Bürgerbüro zu richten. Die Adressbuchsperre ist kostenfrei. Die Widerspruchsfrist für die Ausgabe 2002/2003 endet am 31. Dezember 2001. Bereits beantragte Adressbuchsperren bleiben gültig. Die Adressbuchsperre gilt bis auf Widerruf des Betroffenen.
Hinweis:
Mit den heutigen Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung ist es jedem Erwerber des Adressbuches möglich, die Adressen nachträglich in automatisierten Dateien zu erfassen.
Die Meldebehörde hat keine rechtlichen Möglichkeiten, dieses zu untersagen.



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