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Änderungen auf Lohnsteuerkarten 2002 nimmt die Meldestelle vor - Nicht benötigte Lohnsteuerkarten sind dem Finanzamt zurückzugeben

Pressemitteilung

26. Oktober 2001 / l / sysie

Änderungen auf Lohnsteuerkarten 2002 nimmt die Meldestelle vor

Nicht benötigte Lohnsteuerkarten sind dem Finanzamt zurückzugeben

Die Lohnsteuerkarten für 2002 wurden den Dresdner Bürgern in den letzten Wochen zugestellt. Sie sollten sofort auf die Richtigkeit der Eintragungen geprüft werden.
Bürger, die noch nicht im Besitz einer Lohnsteuerkarte 2002 sind, können sich diese in ihrer zuständigen Meldestelle ausstellen lassen. Bei Verlust ist für die Ausstellung einer Ersatz-Lohnsteuerkarte eine Gebühr von 10,00 DM zu entrichten.
Zu beachten ist, dass die Lohnsteuerkarten mit den Daten zum Stichtag 20. September 2001 gedruckt wurden. Danach eingetretene Änderungen, zum Beispiel Familienstand oder Geburt von Kindern, trägt die zuständige Meldestelle ein.
Für Kinder über 18 Jahre wird der Freibetrag nur durch das zuständige Finanzamt eingetragen.
Zur Eintragung von Kinderfreibeträgen für außerhalb der Gemeinde lebende Kinder ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung erforderlich. Sie wird von der Gemeinde ausgestellt, in der das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist.
Alle für das Kalenderjahr 2001 ausgestellten Lohnsteuerkarten, die nicht für eine Veranlagung zur Einkommenssteuer für das abgelaufene Kalenderjahr 2001 benötigt werden, sind an das zuständige Finanzamt zurückzugeben. Die Lohnsteuerkarten 2001 sind ein wichtiger Faktor für die Ermittlung des Verteilerschlüssels des Dresden zustehenden Anteils an Lohn- und Einkommenssteuer. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der Gemeinde und wirkt sich somit zum Nachteil der Einwohner aus.





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