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Schmilka und Junger Pionier sinken - Denkmalpflege: Verschrottung von Personendampfern gründlich geprüft
Pressemitteilung
24. Oktober 2001 / l / r / ab
Schmilka und Junger Pionier sinken
Denkmalpflege: Verschrottung von Personendampfern gründlich geprüft
Nun ist es auch amtlich: Der Teilverschrottung der Personendampfer "Schmilka" und "Junger Pionier" steht nichts mehr im Wege, auch das Sächsische Denkmalschutzgesetz nicht. Auf dessen Grundlage hat das Denkmalschutzamt gegenüber der Sächsischen Dampfschifffahrt am 18. Oktober 2001 eine neue denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt.
Vorausgegangen war eine erneute Prüfung in der Werft am 10. Oktober, bei der festgestellt wurde, dass sich die Entscheidungskriterien seit 1997, dem Zeitpunkt der ersten Genehmigung in der Sache nicht geändert haben. Die neue denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Teilverschrottung der Schiffe resultiert aus dem gutachterlich nachgewiesenen extrem schlechten Erhaltungszustand. Der sichtbarste Verlust zeigt sich bei den Schiffsrümpfen. Die Substanz ist so sehr verschlissen, dass eine weitere Reparatur der Niet-/Schweißkonstrukion unmöglich ist. Unabhängig davon würde der Querschnitt der Rümpfe sowieso geändert werden müssen, um die heute erforderliche neue Ausrüstung unterbringen zu können.
Das Denkmalschutzamt hat die Teilverschrottung der technischen Denkmale im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen an umfangreiche Auflagen gebunden. So wird neben einer ausführlichen Dokumentation der fachgerechte Ausbau, die Konservierung und sichere Lagerung zahlreicher Einzelteile bis hin zu ganzen Baugruppen gefordert. Diese Originalteile der Schiffe unterliegen weiterhin den Bestimmungen des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Sie werden in Übereinstimmung mit dem Eigentümer bei einem Wiederaufbau der Schiffe in diese integriert. Ein Zeitpunkt für den Wiederaufbau steht aber noch nicht fest.
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