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Informationen zum Erhalt des Dorfkernes Oberwartha

Pressemitteilung

2. Oktober 2001 / l / r / ka

Informationen zum Erhalt des Dorfkernes Oberwartha

Informationen zur Erhaltungssatzung für den Dorfkern Oberwartha bietet ein Faltblatt, das, von der Landeshauptstadt Dresden herausgegeben, druckfrisch vorliegt.

Im vergangenen Jahr hat der Stadtrat die Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart für Oberwartha beschlossen. Die Satzung umfasst einen inneren und einen äußeren Bereich. Das Faltblatt stellt die beiden Teilbereiche und die unterschiedlichen Erhaltungsziele vor und nennt rechtliche Auswirkungen.

Das Faltblatt ist in der Verwaltungsstelle Cossebaude, Dresdner Straße 3 und im Technischen Rathaus, Stadtplanungsamt und Bauaufsichtsamt, Hamburger Straße 19 kostenlos erhältlich. Ansprechpartnerin unter Telefon 4 88 34 23.




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