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Voranmeldung von Straßensperrungen, Verkehrsraumeinschränkungen und Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Dresden für das Jahr 2002 - Letzter Anmeldetermin ist der 15. Oktober 2001
Pressemitteilung
6. September 2001 / l / r / sysie
Voranmeldung von Straßensperrungen, Verkehrsraumeinschränkungen und Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt
Dresden für das Jahr 2002
Letzter Anmeldetermin ist der 15. Oktober 2001
Straßensperrungen sowie andere Einschränkungen und Bauarbeiten, die die Nutzer des öffentlichen Verkehrsraumes behindern, sind Sondernutzungen.
Um die Ordnung und Sicherheit, einen flüssigen Verkehrsablauf und vertretbare Verkehrsumleitungen zu gewährleisten, müssen sie rechtzeitig koordiniert werden.
Firmen, Institutionen, Bauleitungen und Bürger (Veranlasser), die im Jahr 2002 derartige Verkehrsraumeinschränkungen veranlassen oder öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen wollen, sind verpflichtet, sie zur Koordinierung beim Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßensperrkoordinierung, Postfach 120020, 01001 Dresden, schriftlich anzumelden.
Der letzte Anmeldetermin ist der 15. Oktober 2001. Auch Arbeiten, die 2001 begonnen wurden bzw. bereits liefen und 2002 fortgesetzt werden, sind anzumelden. Vorhaben, die nicht angemeldet wurden, können nur unter Berücksichtigung koordinierter Maßnahmen genehmigt werden.
Um alle Einschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes koordinieren zu können, benötigt das Straßen- und Tiefbauamt detaillierte Angaben zu den einzelnen Vorhaben. Die Unterlagen sind 4-fach einzureichen, jedes Vorhaben auf einem gesonderten Blatt und mit einem Lageplan:
lfd. Nr.
Straßenname
nähere Ortsangaben (von/bis)
Art der Sondernutzung bzw. der Arbeiten
Art der Verkehrsraumeinschränkung (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung der Fahrbahn oder der Gehbahn)
Begründung der Sperrung
Vorschlag für eine Umleitung bzw. mobile Lichtzeichenanlagen
Beginn und Ende der Maßnahme
Beginn und Ende der Verkehrsraumeinschränkung
Ausführende Firma bzw. Hinweise auf die Ausschreibung
Bemerkungen.
Wer später anmeldet, muss sich nach den rechtzeitig eingegangenen Anmeldungen richten. Nicht angemeldete Vorhaben genehmigt die Stadt nur, wenn es die schon koordinierten Maßnahmen zulassen.
Einschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes sind außerdem nicht nur anzumelden, sondern auch unmittelbar vor Beginn zu beantragen. Im Straßen- und Tiefbauamt gibt es dafür ein Merkblatt.
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