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OB Roßberg widerspricht RP-Verfügung
Pressemitteilung
20. August 2001 / l / r / ab
OB Roßberg widerspricht RP-Verfügung
Der Oberbürgermeister Ingolf Roßberg erhielt heute von der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium Dresden, eine Verfügung, die ihm aufgibt, bis spätestens 30. August eine Stadtratssitzung einzuberufen, den Verhandlungsgegenstand Wahl der Beigeordneten in die Tagesordnung der Sitzung aufzunehmen und die Wahl auf der Grundlage der gemäß Hauptsatzung vom 22. März festgesetzten Geschäftsbereiche durchzuführen.
Der Oberbürgermeister hat gegen diese Verfügung Widerspruch eingelegt und gleichzeitig die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt. Sollte dem bis heute 18:00 Uhr nicht stattgegeben werden, wird durch das in der Streitsache CDU-Fraktion bzw. F.D.P./DSU-Fraktion gegen den Oberbürgermeister bereits laufende nötige Eilverfahren beim Verwaltungsgericht die Rechtsanwaltskanzlei Schmidt Günther & Lattermann sowie Universitätsprofessor Goerlich, Leipzig, einen Eilantrag gemäß 80 Abs. 5 WVGO (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) stellen und die Verknüpfung mit dem bereits laufenden Rechtsstreit empfehlen.
Nach Auskunft des Verwaltungsgerichtes steht ein Termin für eine Entscheidung noch nicht fest.
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