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Reise-Schutz-Pass bietet umfassenden Versicherungsschutz - Dokument gilt für Ausländer aus sechs Ländern
Pressemitteilung
9. August 2001 / l / sysie
Reise-Schutz-Pass bietet umfassenden Versicherungsschutz
Dokument gilt für Ausländer aus sechs Ländern
Wer einen Privat-, Dienst- oder Geschäftsreisenden aus Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien, der Ukraine oder Türkei erwartet, kann für ihn jetzt einen Reise-Schutz-Pass erwerben. Der Pass ist der Nachweis dafür, dass der Lebensunterhalt des Gastes abgesichert ist. Wer einen Reise-Schutz-Pass hat, braucht die bisher notwendige Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde nicht mehr abzugeben. Der Reise-Schutz-Pass hat außerdem den Vorteil, dass er auch das Kostenrisiko des Aufenthaltes des Gastes durch die enthaltene Kranken- und Haftpflichtversicherung absichert, die zum Beispiel Krankheits-, Aufenthalts- und Rückführungskosten übernimmt.
Der Reise-Schutz-Pass wird von der Firma Reise-Schutz-AG und in verschiedenen Reisebüros sowie Industrie- und Handelskammern in Deutschland angeboten. Unter dieser Adresse kann man sich danach erkundigen:
RS Reise-Schutz-AG
Bahnhofstraße 10
74189 Weinsberg
Telefon 0 71 34/80 35 oder 0 30/3 34 44 88
Telefax 0 71 34/80 33.
Im Ausland kann der Pass nicht erworben werden. Die Kosten betragen ab 70 Mark und richten sich auch nach der Aufenthaltsdauer des Gastes. Der Pass gilt nur für die Dauer eines Aufenthaltes.
Hat der Gastgeber das Dokument erworben, übergibt er es seinem Gast, der es bei der Botschaft in seinem Land gemeinsam mit dem Visaantrag vorlegt.
Das Dokument wurde in Abstimmung des Bundesministeriums des Innern mit dem Auswärtigen Amt und der Reise-Schutz-AG geschaffen. Es bietet Visumantragstellern und ihren Einladern die Garantie eines umfassenden Versicherungsschutzes.
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