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Wahlhelfer für Sparkassen-Volksentscheid gesucht - Vormerkungen für Abstimmung am 21. Oktober 2001 schon jetzt möglich

Pressemitteilung

9. August 2001 / l / Rg

Wahlhelfer für Sparkassen-Volksentscheid gesucht

Vormerkungen für Abstimmung am 21. Oktober 2001 schon jetzt möglich


Kaum ist der Oberbürgermeister gewählt, schon trifft die Stadtverwaltung Vorbereitungen für die nächste Abstimmung. Am 21. Oktober 2001 kommt es zum Volksentscheid über den "Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung kommunaler Sparkassen in Sachsen".
Ähnlich wie bei einer Landtagswahl werden für die etwa 265 Urnenstimmbezirks- und Briefabstimmungsvorständen über 1 850 Wahlhelfer benötigt. Sie sind ehrenamtlich tätig, erhalten jedoch in Abhängigkeit von ihrer Funktion an diesem Tag eine kleine Entschädigung.
Die Wahlhelfer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Sie leiten gemeinsam am Abtimmungstag die Wahlhandlung und ermitteln das Ergebnis im Stimmbezirk. Zu einem Stimmbezirksvorstand bzw. Briefabstimmungsvorstand gehören der Vorsteher, sein Stellvertreter sowie weitere fünf Beisitzer. Nur für Vorsteher und Stellvertreter findet etwa 14 Tage vor der Abstimmung eine eineinhalbstündige Schulung im zuständigen Ortsamt statt. Die Beisitzer werden ausschließlich am Wahltag benötigt.
Während der Abstimmungszeit von 8.00 bis 18.00 Uhr sind Pausen möglich, beim Auszählen von 18.00 bis etwa 19.00 Uhr wird jeder gebraucht. Wer nur nachmittags Zeit hat, kann sich für einen der Briefabstimmungsvorstände melden. Sie beginnen ihre Arbeit am im Rathaus am 21. Oktober, 15.30 Uhr.
Die Stadt hofft, dass sich wie bei den vorangegangenen Wahlen wieder zahlreiche Dresdnerinnen und Dresdner als Wahlhelfer melden. Sie können sich auch telefonisch vormerken lassen.
Weitere Fragen beantwortet die Arbeitsgruppe Wahlhelfer beim Rechtsamt:
Landeshauptstadt Dresden, Rechtsamt, Arbeitsgruppe Wahlhelfer, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. Sitz: Haus an der Kreuzkirche, Eingang Schulgasse 2, 2. OG, Telefon: 4 88 11 18 oder 4 88 23 55, Fax: 4 88 11 19, E-Mail: rechtsamt@dresden.de.
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