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Erklärung des stellvertretenden Stadtwahlleiters zum bevorstehenden Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters Ingolf Roßberg am 1. August
Pressemitteilung
24. Juli 2001 / l / r / dre
Erklärung des stellvertretenden Stadtwahlleiters zum bevorstehenden Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters Ingolf Roßberg am 1. August
Nunmehr ist es amtlich:
Ingolf Roßberg kann das Amt des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden pünktlich zum 1. August antreten.
Wie bereits mitgeteilt, hatte Herr Rudolf Merget seinen gegen die OB-Wahl erhobenen Einspruch zurückgezogen. Darüber hinaus hat er soeben gegenüber dem Regierungspräsidenten erklärt, er verzichte auf Rechtsmittel gegen den zwischenzeitlich ergangenen, den Einspruch zurückweisenden Bescheid. Der Regierungspräsident hat nunmehr die Gültigkeit der Wahl festgestellt.
Damit bedarf es der ursprünglich ins Auge gefassten Bestellung eines Amtsverwesers für die Stadt Dresden nicht mehr, sondern Herr Roßberg kann seine Tätigkeit als Oberbürgermeister ganz offiziell am 1. August aufnehmen.
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