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Wir haben nur kleine Sünden entdeckt - Stadt und Polizei kontrollierten im Bereich der Elbwiesen und -altarme

Pressemitteilung

17. Juli 2001 / l / sysie

Wir haben nur kleine Sünden entdeckt

Stadt und Polizei kontrollierten im Bereich der Elbwiesen und -altarme

Wir haben keine großen Sünden, nur wenige kleine entdeckt, resümiert Dr. Rainer Pfannkuchen nach den ersten Kontrollgängen in landschaftlich geschützten Gebieten. Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz und der Dresdner Polizei gingen in der vergangenen Woche mehrmals auf Streife. Sie waren Umweltsündern auf der Spur, die zum Beispiel unerlaubt Lagerfeuer entzündet, Äste zum Anfeuern abgebrochen, Müll zurückgelassen, Fahrzeuge widerrechtlich geparkt, Pflanzen vernichtet, Anwohner und Tiere gefährdet haben.
Wir haben nur kleinere Stellen entdeckt, an denen Müll zurückgelassen wurde. Die Stadtreinigung wird sich darum kümmern, sagt Dr. Pfannkuchen. Die Kosten für die Müllberäumung werden auf die Müllgebühren umgelegt, so dass letztlich alle für derartige Einsätze aufkommen müssen. Bei den Kontrollgängen wurden außerdem widerrechtlich parkende Autos entdeckt, deren Halter mit Bußgeld zur Kasse gebeten werden.
Größere Grillpartys mit illegalem Lagerfeuer mussten wir bei den Kontrollen bisher nicht auflösen, sagt Dr. Pfannkuchen. Wobei die Stadt nichts dagegen hat, wenn sich zehn Leute unangemeldet mit einem Grill auf die Elbwiesen setzen, betont der Umweltschützer. Nur größere Partys sind genehmigungspflichtig, ebenso das Entzünden von Lagerfeuer. Dafür haben die Stadt und das Wasser- und Schifffahrtsamt mehrere feste Standorte für Lagerfeuer im Bereich der Dresdner Elbwiesen und -altarme angelegt. Diese Plätze kann man kostenlos mit Anmeldung über die jeweiligen Ortsämter nutzen. Böse Überraschungen gibt es nur, wenn sie nicht sauber hinterlassen werden. Lagerfeuer im Landschaftsschutzgebiet außerhalb dieser Standorte sind Ordnungswidrigkeiten, die durch ein Bußgeldverfahren geahndet werden können. Generell sind sie wenigstens vier Tage vor dem geplanten Termin anzuzeigen. Anmeldungen sind wohnortnah in den jeweiligen Ortsämtern möglich. Die Mitarbeiter informieren auch im Vorfeld gern telefonisch darüber, welche Angaben für eine Anmeldung nötig sind, was bei einem Lagerfeuer zu beachten oder ob die Feuerwehr zu informieren ist.




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