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Mietspiegel 1999 gilt noch bis Jahresende - Neue Regelung für Januar 2002 geplant

Pressemitteilung

17. Juli 2001 / l / Rg

Mietspiegel 1999 gilt noch bis Jahresende

Neue Regelung für Januar 2002 geplant

Der Dresdner Mietspiegel von 1999 gilt noch bis Ende dieses Jahres. Darauf verweist das Sozialamt der Stadt. Erst danach ist mit einer neuen Regelung zu rechnen. Der Mietspiegel kann in allen Rathäusern und Ortsämtern käuflich erworben werden. Die Schutzgebühr wurde inzwischen auf 5 DM reduziert. Gemeinsam mit den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter hat sich die Stadtverwaltung das Ziel gesetzt, im Januar 2002 den neuen Mietspiegel vorzulegen.
Nach dem Miethöhegesetz (MHG) sollen Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Das bedeutet aber nicht, dass sie mit Ablauf von zwei Jahren automatisch ungültig werden. Der Gesetzgeber hat damit vielmehr angeordnet, dass auch ein veralteter Mietspiegel als Begründungsmittel benutzt werden kann. Für die Anwendung des Dresdner Mietspiegels von 1999 bis zum Jahresende bestehen insoweit keinerlei rechtliche Bedenken.
Mit dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes, voraussichtlich zum 1. September 2001, erfährt der qualifizierte Mietspiegel eine rechtliche Aufwertung. Insbesondere wird seine Beweiskraft gestärkt. Ein qualifizierter Mietspiegel liegt vor, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt wurde. Wie bereits die vorangegangenen Mietspiegel wird auch der neue Mietspiegel für Dresden als qualifizierter Mietspiegel erstellt. Der Lehrstuhl für Allgemeine Wirtschafts- und Sozialgeographie der TU Dresden begleitet die Datenerhebung und Datenauswertung wissenschaftlich.




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