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Lagerfeuer nicht überall erlaubt - Stadt und Polizei kontrollieren
Pressemitteilung
10. Juli 2001 / l / r / Skre
Lagerfeuer nicht überall erlaubt
Stadt und Polizei kontrollieren
Lagerfeuer sind romantisch und behaglich. Immer mehr Dresdner haben diese gemütliche Feierabend-Beschäftigung für sich entdeckt. Doch nicht überall ist das Zündeln erlaubt. Ab dieser Woche kontrollieren deshalb Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz gemeinsam mit der Dresdner Polizei die widerrechtliche Nutzung landschaftlich geschützter Gebiete.
Geschützte Landschaftsteile wie die Elbwiesen, der Flutgraben Kaditz, der Flutgraben Niedersedlitz, das Ostragehege oder der Hutberg Weißig werden leider immer wieder durch zurückgelassenen Müll verunstaltet und zerstört. Besonders nach Lagerfeuern, ausufernden Grillpartys oder gar Verbrennen von schadstoffbelasteten Materialien sind diese Probleme zu beobachten. Dabei werden Äste zum Anfeuern abgebrochen, Landschaftsschutzgebiete mit Fahrzeugen befahren, Pflanzen vernichtet, Anwohner und Tiere gefährdet. Die Streifenkontrollen werden deshalb besonders an bekannten Lager-, Campier- und Müllplätzen tagsüber und nachts präsent sein. Auch gehen sie Hinweisen von Bürgern und Anwohnern nach. Ordnungswidrigkeiten sollen geahndet werden. In schweren Fällen können Bußgelder über 1000 Mark erhoben werden.
Im Bereich der Dresdner Elbwiesen und -altarme haben die Stadt und das Wasser- und Schifffahrtsamt mehrere feste Standorte für Lagerfeuer am Elbufer angelegt. Diese Plätze kann man kostenlos mit Anmeldung über die jeweiligen Ortsämter nutzen. Böse Überraschungen gibt es nur, wenn sie nicht sauber hinterlassen werden. Lagerfeuer im Landschaftsschutzgebiet außerhalb dieser Standorte sind Ordnungswidrigkeiten, die durch ein Bußgeldverfahren geahndet werden können. Generell sind sie wenigstens vier Tage vor dem geplanten Termin anzuzeigen. Anmeldungen sind wohnortnah in den jeweiligen Ortsämtern möglich. Die Mitarbeiter informieren auch im Vorfeld gern telefonisch darüber, welche Angaben für eine Anmeldung nötig sind, was bei einem Lagerfeuer zu beachten oder ob die Feuerwehr zu informieren ist.
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