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Ferienregelung: Fahrverbot für Lastkraftwagen auch an Sonnabenden - In Einzelfällen Ausnahme auf Antrag möglich
Pressemitteilung
19. Juni 2001 / l / Rg
Ferienregelung: Fahrverbot für Lastkraftwagen auch an Sonnabenden
In Einzelfällen Ausnahme auf Antrag möglich
Für schwere Lastkraftwagen besteht in Deutschland an Sonntagen ein ganzjähriges, generelles Fahrverbot. Darüber hinaus gelten während der Ferienzeiten vom 1. Juli bis 31. August 2001 an den Sonnabenden zusätzliche Einschränkungen. Vom Fahrverbot betroffen sind Autobahnen und Bundesstraßen.
Die Untere Straßenverkehrsbehörde der Stadt Dresden erinnert mit einer Bekanntmachung im Dresdner Amtsblatt 25/2001 vom 21. Juni an die betreffenden Bestimmungen. Für LKW-Fahrten auf der A 4 zwischen der Landesgrenze Thüringen/Sachsen und Autobahndreieck Dresden sowie auf der A 13 zwischen Autobahndreieck Dresden und Landesgrenze Sachsen/Brandenburg kann sie in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
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