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Ab 26. Mai gilt für Dresden eine neue Abfallwirtschaftssatzung

Pressemitteilung

23. Mai 2001 / l / Rg

Ab 26. Mai gilt für Dresden eine neue Abfallwirtschaftssatzung

Neufassung steht am Freitag im Amtsblatt


Eine neue Abfallwirtschaftssatzung löst die seit 1994 mit vier Änderungen geltende Regelung ab. Sie wurde inhaltlich und begrifflich den rechtlichen Vorgaben angepasst. Den Satzungstext gibt die Stadt mit dem Dresdner Amtsblatt vom Freitag, 25. Mai (Ausgabe 21/2001) amtlich bekannt.
Enthalten sind zum Beispiel eine Aufstellung aller Abfallarten, die von der Stadt eingesammelt und transportiert werden, Bestimmungen zur Erfassung von Restabfällen, Bioabfällen, Papier und Pappe, sperrigen Abfällen, Elektronikschrott sowie Haushaltsgroßgeräten und Schadstoffen aus Haushalten, zu den Anforderungen an die Standplätze für Abfallbehälter sowie Befugnissen der Stadt, den Inhalt der Abfallbehälter zu kontrollieren.
Nicht berührt werden von dieser Satzung die Abfallwirtschaftsgebühren.
Für alle Fragen zur Satzung stehen die Mitarbeiter des Amtes für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zur Verfügung: Abfall-Info-Telefon 4 88 96 33.




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