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Ausländerbeirat ruft EU-Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Teilnahme an der OB-Wahl auf - Pressemitteilung des Ausländerbeirates der Landeshauptstadt Dresden

Pressemitteilung

15. Mai 2001 / l / sysie

Ausländerbeirat ruft EU-Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Teilnahme an der OB-Wahl auf
Pressemitteilung des Ausländerbeirates der Landeshauptstadt Dresden


Um im Juni 1999 den Stadtrat wählen zu dürfen, musste jede nicht deutsche EU-Bürgerin und jeder nicht deutsche EU-Bürger das Wahlrecht beantragen. Diese Bürgerinnen und Bürger wurden nun zum ersten Mal in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten bis zum 18. Mai 2001 eine Wahlbenachrichtigungskarte für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Dresden. Wer diese Nachricht nicht erhält, kann die Eintragung in den Wählerverzeichnissen in den jeweiligen Ortsämtern vom 21. bis 25. Mai überprüfen.
Die Staatsangehörigen aus den Ländern, die nicht der EU angehören, können leider auf Grund der Bestimmungen der Sächsischen Gemeindeordnung nicht wählen.
Der Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Dresden ruft alle Unionsbürgerinnen und -bürger auf, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen und an der OB-Wahl aktiv teilzunehmen.




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