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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2001/05/c_2234.php 28.05.2015 23:32:30 Uhr 19.10.2024 04:58:45 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden am 10. Juni 2001 und für die etwaige Neuwahl am 24. Juni 2001

Öffentliche Bekanntmachung über die

Auslegung des Wählerverzeichnisses und Erteilung von Wahlscheinen für
die Wahl des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden am 10. Juni 2001
und für die etwaige Neuwahl am 24. Juni 2001


Gemäß 7 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung KomWO) gibt der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden Folgendes bekannt:

Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden liegt in der Zeit vom 21. Mai 2001 bis 25. Mai 2001

Montag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

(Donnerstaggeschlossen, da gesetzlicher Feiertag)

Freitag8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

im Zentralen Wahlbüro und in den Wahlbüros der Ortsämter bzw. Ortschaften (Anschriften siehe Anlage) zu jedermanns Einsicht aus.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Jeder Wahlberechtigte kann verlangen, dass im Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist der Tag seiner Geburt unkenntlich gemacht wird.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist dessen Berichtigung beantragen. Der Berichtigungsantrag muss spätestens bis zum 25. Mai 2001, 14.00 Uhr, im Zentralen Wahlbüro oder in den Wahlbüros der Ortsämter bzw. Ortschaften schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift gestellt werden.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19. Mai 2001 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, sonst läuft er Gefahr, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Der Inhaber eines Wahlscheines für die Wahl des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden und für die etwaige Neuwahl kann an der Wahl teilnehmen, indem er seine Stimme am Wahltag in einem beliebigen Wahlraum im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden abgibt oder durch Briefwahl wählt.

Ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter erhält jeweils auf Antrag für die Oberbürgermeisterwahl sowie für die etwaige Neuwahl einen Wahlschein,

a) wenn er sich am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält,

b) wenn er seine Wohnung ab dem 6. Mai 2001 in einen anderen Wahlbezirk der Landeshauptstadt Dresden verlegt,

c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.



Ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter erhält auf Antrag einen Wahlschein,

a)wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen,

b)sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Auslegungsfrist entstanden ist, oder

c)wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Oberbürgermeisters gelangt ist.

Wahlscheine können von den im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 8. Juni 2001, 18.00 Uhr, für die etwaige Neuwahl bis zum 22. Juni 2001, 18.00 Uhr, in den Wahlbüros (Anschriften und Öffnungszeiten siehe Anlage) schriftlich oder persönlich beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 4.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung des Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung des Wahlscheines glaubhaft machen.

Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich:

einen amtlichen grünen Stimmzettel für die Wahl des Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, (bei der eventuell erforderlichen Neuwahl einen amtlichen weißen Stimmzettel),

einen amtlichen grünen Wahlumschlag,

einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen orangen Wahlbriefumschlag und

ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Briefwahlunterlagen werden ihm auf Verlangen in den Wahlbüros der Landeshauptstadt Dresden auch noch nachträglich ausgehändigt. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können.

Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln und den Wahlscheinen so rechtzeitig an die angegebenen Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen.

Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Sie können auch in den Wahlbüros der Landeshauptstadt Dresden abgegeben werden.

Dresden, Mai 2001

gez. Dr. Herbert Wagner

Oberbürgermeister der

Landeshauptstadt Dresden


Anschriften der Wahlbüros der Landeshauptstadt Dresden

Zentrales WahlbüroDr.-Külz-Ring 19, Raum I/13

Wahlbüro Ortsamt AltstadtTheaterstraße 11

Wahlbüro Ortsamt NeustadtHoyerswerdaer Straße 3

Wahlbüro Ortsamt PieschenBürgerstraße 63

Wahlbüro Ortsamt KlotzscheKieler Straße 52

Wahlbüro Ortsamt LoschwitzGrundstraße 3

Wahlbüro Ortsamt BlasewitzNaumannstraße 5

Wahlbüro Ortsamt LeubenHertzstraße 23

Wahlbüro Ortsamt ProhlisLohrmannstraße 20

Wahlbüro Ortsamt PlauenNöthnitzer Straße 2

Wahlbüro Ortsamt CottaLübecker Straße 121

Wahlbüro Bürgerbüro GorbitzHarthaer Straße 3

Wahlbüro Ortschaft CossebaudeDresdner Straße 3

Wahlbüro Ortschaft Schönfeld-WeißigAn der Prießnitzaue 11/13

Wahlbüro Ortschaft WeixdorfWeixdorfer Rathausplatz 2

Postanschrift WahlamtLandeshauptstadt Dresden,

Wahlamt,

Postfach,

01052 Dresden

Öffnungszeiten der Wahlbüros der Landeshauptstadt Dresden

21. Mai 2001 bis 7. Juni 2001

Montag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

8. Juni 2001 sowie 18. Juni 2001 bis 22. Juni 2001

täglich8.00 Uhr bis 18.00 Uhr



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