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Obstbäume gehören zum gesunden Gehölzbestand in der Stadt

Pressemitteilung

8. Mai 2001 / l / IRi

Obstbäume gehören zum gesunden Gehölzbestand in der Stadt

Derzeitige Blüte weckt das Bewusstsein für Werte des Obstbaumes


Nicht nur die bunten Blumenrabatten in den belebten Dresdner Geschäftsstraßen verbreiten Frühlingsstimmung, sondern auch die blühenden Obstbäume in den Hausgärten, Kleingartenanlagen, auf den Wiesen in den ehemaligen Dorfkernen und an den Hängen in den städtischen Randzonen. Erst öffnen die Kirschen ihre Blüten, dann folgen die anderen Obstgehölze - Birne, Apfel, Quitte, Pflaume, Pfirsich und Aprikose. Ein Spaziergang schärft den Blick für die Pracht, etwa im Schönfelder Hochland, wo an Wegen und Wiesen zahlreiche Süßkirschen gedeihen, in Pillnitz, wo Sauerkirschen und Birnenbäume wachsen, im Zschonergrund mit seinen Pflaumenbäumen oder auf den Streuobstwiesen in Loschwitz, Altomsewitz, Ockerwitz oder Altgohlis.

Nach Informationen des Amtes für Umweltschutz ist der Obstbaumbestand in Dresden jedoch tendenziell rückläufig. Allein 20 Prozent der Fällgenehmigungen entfallen auf Obstgehölze. Weil die Früchte im privaten Haushalt kaum noch weiterverarbeitet werden, ersetzen mehr und mehr Eigentümer ihren Apfel-, Birnen- oder Kirschbaum durch Ziergehölze; auch bei Neupflanzungen fällt die Entscheidung eher gegen die Nutzgehölze. Dabei beträgt das Durchschnittsalter von halb- oder hochstämmigen Steinobstbäumen 60 bis 100 Jahre, Kernobstbäumen bis zu 150 Jahre und Wildobstbäumen gar über 200 Jahre.

Nicht nur um die Artenvielfalt in der heimischen Pflanzenwelt zu sichern, sondern auch um Insekten und Vögeln ihren Lebensraum in der Stadt zu erhalten, sind Obstgehölze genauso geschützt wie andere Bäume. Schließlich tragen sie gleichermaßen zur Sauerstoffproduktion bei, binden Staub und mindern Lärm. So gilt nach dem sächsischen Naturschutzgesetz zwischen dem 1. März und dem 30. September ein grundsätzliches Fällverbot. Auch die Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden schützt mit ihren Regelungen den Bestand. Danach können Obstgehölze ab einem Stammumfang von 60 cm, Straßenobstbäume sogar ab einem Stammumfang von 30 cm (gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Boden) nur mit einer Genehmigung gefällt oder wesentlich verändert werden - ausgenommen sind Obstbäume in Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz. Die Baumfällgenehmigungen erteilt das Sachgebiet Gehölzschutz in den Ortsämtern. Eine Fachberatung rund um das Thema Baum, Gehölzschutz und -pflege bietet die Abteilung Naturschutz, Landschaftsplanung und Landschaftspflege im Amt für Umweltschutz unter den Rufnummern 4 88 94 45 und 4 88 94 36 an.

Wer mehr über den Wert von Obstbäumen, einzelne Sorten, deren Auswahl, Standortbedingungen, Pflege und Schnitt, Blüte und Früchte erfahren will, findet außerdem in einem Faltblatt der Stadt nützliche Tipps und Kontakte. Es heißt Obstbäume in der Großstadt und wird an allen Informationsstellen der Rathäuser und Ortsämter sowie im Amt für Umweltschutz, Grunaer Straße 2, kostenlos angeboten. Dresdner, die sich darüber hinaus für Obstbäume in der Stadt engagieren wollen, können eine Baumpatenschaft übernehmen oder den Fonds Stadtgrün finanziell unterstützen. Beides kommt Neuanpflanzungen oder der Bestandspflege zugute. Informationen sind in der Abteilung Planung, Entwurf, Neubau des Grünflächenamtes unter Telefon 3 10 55 81 erhältlich.



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