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Informationen zur Oberbürgermeisterwahl 2001
Pressemitteilung
10. Mai 2001
Informationen zur Oberbürgermeisterwahl 2001
Am 10. Juni 2001 findet die Wahl des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden statt. Ein eventuell erforderlicher zweiter Wahlgang wird am 24. Juni 2001 durchgeführt.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden wird für einen Zeitraum von sieben Jahren gewählt.
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt ist jeder Bürger der Landeshauptstadt Dresden, das heißt, jeder Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes, sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat, mindestens seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Dresden hat und nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wählen kann nur der Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält bis zum 19. Mai 2001 eine Wahlbenachrichtigung. Erhält ein Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung oder ist sie fehlerhaft, kann er im Wahlbüro seines zuständigen Ortsamtes bzw. der zuständigen Ortschaft oder im Zentralen Wahlbüro, Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, die erforderlichen Korrekturen vornehmen lassen.
Außerdem hat der Bürger die Möglichkeit, vom 21. bis 25. Mai 2001 Einsicht in das Wähler- verzeichnis zu nehmen und ggf. Berichtigungen zu beantragen.
Wer kann gewählt werden?
Bewerber für das Oberbürgermeisteramt müssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein. Sie müssen das 21., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Außerdem darf kein Ausschluss der Wählbarkeit vorliegen.
Voraussetzung für eine Kandidatur ist die Einreichung eines Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählervereinigung oder durch einen Einzelbewerber. Wahlvorschläge können bis 14. Mai 2001, 18.00 Uhr, beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich eingereicht werden.
Ein Wahlvorschlag benötigt grundsätzlich Unterstützungsunterschriften von 240 Wahlberechtigten, es sei denn, er wurde von einer Partei oder Wählervereinigung eingereicht, die im Sächsischen Landtag oder dem Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden vertreten ist. (Näheres siehe Amtsblatt Nr. 12/2001 vom 22. März 2001, Seiten 11/12).
Wie wird gewählt?
Das Wahlgebiet für die Oberbürgermeisterwahl ist das Stadtgebiet Dresden. Es wird zum Zwecke der Wahl in 334 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
Stimmabgabe am Wahltag
Der Wahlberechtigte kann seine Stimme am Wahltag im Wahlraum des eigenen Wahlbezirkes bzw., wenn er einen Wahlschein besitzt, in einem beliebigen Wahlbezirk im Stadtgebiet abgeben. Die Wahlzeit ist von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Auf Verlangen sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass dem Wahlvorstand vorzulegen. Ein Wahlschein muss immer abgegeben werden.
Im Wahlraum werden dem Wähler der Stimmzettel und der Wahlumschlag ausgehändigt.
Der Stimmzettel enthält die Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge. Jeder Wahlvorschlag ist mit dem Namen der Partei oder Wählervereinigung bzw. dem Nachnamen des Einzelkandidaten bezeichnet. Außerdem enthält er den Namen, den Beruf oder Stand sowie die Anschrift des Bewerbers.
Mit den ausgehändigten Unterlagen begibt sich der Wähler in die Wahlkabine. Dort kennzeichnet er den Stimmzettel.
Bei der Wahl des Oberbürgermeisters hat jeder Wähler eine Stimme. Er gibt sie ab, indem er einen der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerber ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise kennzeichnet.
Der Wähler legt den Stimmzettel noch in der Wahlkabine in den Wahlumschlag.
Dann tritt der Wähler an den Tisch des Wahlvorstandes. Nach Eintragung des Stimmabgabevermerkes oder der Überprüfung des Wahlscheines wird die Wahlurne freigegeben und der Wahlumschlag kann eingeworfen werden.
Wahlschein/Briefwahl
Einen Wahlschein erhält auf Antrag u. a. der Wahlberechtigte, der verhindert ist, am Wahltag in seinem Wahlbezirk zu wählen. Zugleich können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Sie ermöglichen die Stimmabgabe im Vorfeld der Wahl bzw. in besonderen Fällen, zum Beispiel bei Krankheit.
Ein Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung per Post oder in den Wahlbüros der Stadt beantragt werden. Sie sind frühestens ab 21. Mai 2001 in den Wahlbüros der Stadt erhältlich oder werden entsprechend der Beantragung per Post oder amtlich zugestellt.
Bei der Briefwahl darf nicht vergessen werden, die Versicherung an Eides Statt auf dem Wahlschein auszufüllen! Die Briefwahlunterlagen können per Post zurückgesandt oder in einem der Wahlbüros abgegeben werden.
Ergebnisermittlung
Nach Abschluss der Wahlhandlung erfolgt die öffentliche Ergebnisermittlung im Wahlbezirk. Die Briefwahlergebnisse werden ebenfalls öffentlich im Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, ermittelt. Die einzelnen Ergebnisse werden dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses zugeleitet. Unter seiner Leitung werden durch den Gemeindewahlausschuss die Ergebnisse der Wahlbezirke überprüft und das endgültige Wahlergebnis festgestellt.
Wer ist gewählt?
Der Oberbürgermeister wird nach dem Prinzip der absoluten Mehrheitswahl gewählt. Es ist der Kandidat gewählt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht am 10. Juni 2001 keiner der Bewerber die absolute Mehrheit, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Bei dieser Neuwahl am 24. Juni 2001 können nochmals alle Kandidaten antreten. Es ist aber auch möglich, dass einzelne Kandidaten von ihrer Bewerbung zurücktreten. Auch neue Bewerber können sich noch melden. Bei der Neuwahl ist die relative Mehrheit der Stimmen ausreichend. Gewählt ist also, wer die meisten Stimmen bekommt.
Was soll ich tun, wenn ich an einem der oder an beiden Wahltagen krank bin oder Urlaub habe?
In diesem Fall kommt für Sie die Briefwahl in Frage. Dazu müssen Sie:
das jeweilige Antragsformular Wahl oder Neuwahl für einen Wahlschein und/oder für die Briefwahlunterlagen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen,
diesen Antrag mit der Post an das Zentrale Wahlbüro schicken oder im Wahlbüro Ihres zuständigen Ortsamtes bzw. Ihrer zuständigen Ortschaft abgeben,
die zugeschickten oder im Wahlbüro empfangenen Briefwahlunterlagen, die auch Stimmzettel enthalten, ausfüllen und an das Zentrale Wahlbüro zurückschicken oder im Wahlbüro des Ortsamtes abgeben.
Welche Termine sind dabei zu beachten?
Bis zum 19. Mai 2001 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte können die Bürger ihre Briefwahlunterlagen (postalisch) beim Wahlamt der Landeshauptstadt Dresden anfordern.
Vom 21. Mai 2001 bis 8. Juni 2001 für die Wahl und ggf. vom 18. Juni 2001 bis 22. Juni 2001 für die Neuwahl werden die Wahlbüros in allen Ortsämtern und in den Ortschaften Cossebaude, Schönfeld-Weißig und Weixdorf geöffnet sein. Neu ist, dass auch im Bürgerbüro Gorbitz ein Wahlbüro eingerichtet wird.
Ab 21. Mai 2001 sind die Stimmzettel für die Wahl und ggf. ab 18. Juni 2001 die Stimmzettel für die Neuwahl verfügbar. Dann können die Briefwahlunterlagen verschickt werden bzw. die Bürger können in den Wahlbüros direkt wählen.
Hinweis für die Neuwahl: Der Verwaltung bleiben für die Versendung der Briefwahlunterlagen und den Wählern für die Rücksendung nur wenige Tage Zeit. Es wäre deshalb besser, wenn Wahlberechtigte, die am 24. Juni 2001 nicht in ihrem Wahllokal wählen können, ab dem 18. Juni 2001 gleich in den Wahlbüros der Ortsämter und Ortschaften oder im Zentralen Wahlbüro von der Sofort-Briefwahl Gebrauch machen. Nur im Ausnahmefall sollte die Zusendung von Briefwahlunterlagen beantragt werden.
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