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Neue Visaverordnung des Rates der Europäischen Union ist in Kraft getreten

Pressemitteilung

4. Mai 2001 / l / r / sysie

Neue Visaverordnung des Rates der Europäischen Union ist in Kraft getreten

Am 10. April 2001 ist eine Neue Visaverordnung des Rates der Europäischen Union in Kraft getreten und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat der EU (außer Irland und dem Vereinigten Königreich) und betrifft Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern.
Nach dem Inkrafttreten der Verordnung sind Staatsangehörige Bulgariens von der Visumspflicht befreit. Die Befreiung von der Visumspflicht für Staatsangehörige Rumäniens muss noch gesondert beschlossen werden. Rumänische Staatsangehörige bleiben demnach vorerst noch visumspflichtig. Neu eingeführt wird die Visumspflicht für Staatsangehörige Kolumbiens.
Die Befreiung von der Visumspflicht gilt für einen Aufenthalt, der insgesamt drei Monate nicht überschreitet. Sofern allerdings eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll, wird der Aufenthalt in Deutschland visumspflichtig.
Die Staatsangehörigen folgender Länder sind von der Visumspflicht befreit: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Polen, San Marino, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, Vatikanstadt, Venezuela, Vereinigte Staaten, Zypern, Sonderverwaltungsregionen der VR China: Hongkong, Macau.




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