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Wer kann wählen, wer kann gewählt werden? - Tipps zur Oberbürgermeisterwahl 2001
Pressemitteilung
27. April 2001
Wer kann wählen, wer kann gewählt werden?
Tipps zur Oberbürgermeisterwahl 2001
Am 10. Juni 2001 findet die Wahl des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Dresden statt. Der Oberbürgermeister wird nach dem Prinzip der absoluten Mehrheitswahl gewählt. Es ist der Kandidat oder die Kandidatin gewählt, der bzw. die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Erreicht am 10. Juni 2001 keiner der Bewerber die absolute Mehrheit, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Bei dieser Neuwahl am 24. Juni 2001 können nochmals alle Kandidaten antreten. Es ist aber auch möglich, dass einzelne Kandidaten ihre Bewerbung zurückziehen oder auch neue Bewerber ihren Wahlvorschlag bis zum 13. Juni 2001 einreichen.
Bei der Neuwahl ist die relative Mehrheit der Stimmen ausreichend. Gewählt ist also, wer die meisten Stimmen erhält.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden wird für einen Zeitraum von sieben Jahren gewählt.
Wer kann gewählt werden?
Bewerber für das Oberbürgermeisteramt müssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein. Sie müssen das 21., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Außerdem darf kein Ausschluss der Wählbarkeit vorliegen.
Voraussetzung für eine Kandidatur ist die Einreichung eines Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählervereinigung oder durch einen Einzelbewerber.
Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am 14. Mai 2001, 18:00 Uhr.
Sie können entweder per Post beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses oder bei der Arbeitsgruppe Wahlvorschläge hier im Rathaus im Erdgeschoss Zimmer 10 eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag benötigt Unterstützungsunterschriften von 240 Wahlberechtigten, ausgenommen der einer Partei oder Wählervereinigung, der bzw. die in der laufenden Wahlperiode des Stadtrates vertreten ist. Einzelbewerber benötigen in jedem Fall Unterstützungsunterschriften.
Nach Einreichung des Wahlvorschlages wird für jeden Wahlvorschlag, der Unterstützungsunterschriften benötigt, ein Unterstützungsverzeichnis angelegt. Die Unterstützungsunterschriften können ebenfalls bis zum 14. Mai 2001, 18:00 Uhr (Fristablauf) von den Wahlberechtigten der Landeshauptstadt Dresden im Rathaus bei der Arbeitsgruppe Wahlvorschläge geleistet werden.
Über die Zulassung oder Zurückweisung eines Wahlvorschlages entscheidet der Gemeindewahlausschuss am 15. Mai 2001.
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt ist jeder Bürger der Landeshauptstadt Dresden, das heißt, jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat, mindestens seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Dresden hat und nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.Wählen kann nur der Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Neu ist, dass aufgrund einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes ( 4 KomWG), die wahlberechtigten Bürger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis mehr stellen müssen. Diese werden jetzt automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Benachrichtigung der Wahlberechtigten
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten in der Zeit vom 07. Mai 2001 bis zum 15. Mai 2001 eine Wahlbenachrichtigungskarte in Form einer Doppelkarte. Auf der linken Seite der Doppelkarte stehen blau gedruckt Wichtige Hinweise zur Durchführung einer Neuwahl und auf der rechten Seite ist die eigentliche Wahlbenachrichtigung für beide Wahltermine.
Bei Stimmabgabe im Wahllokal wird dem Wähler die Wahlbenachrichtigung für eine etwaige Neuwahl zurückgegeben.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann der Wahlberechtigte, wenn er am Wahltag
verhindert ist, in seinem Wahlbezirk zu wählen, einen Wahlschein für die Wahl am 10. Juni 2001 beantragen. Gleichzeitig können auch die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Sie ermöglichen die Stimmabgabe im Vorfeld der Wahl.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung per Post oder persönlich in einem der Wahlbüros der Landeshauptstadt Dresden beantragt werden.
Die Ausgabe oder der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab 21. Mai 2001. Die Briefwahlunterlagen können per Post zurückgesandt oder in einem der Wahlbüros abgegeben werden. Die Wahlbüros sind vom 21. Mai 2001 bis zum 08. Juni 2001, das Zentrale Wahlbüro ist für Fälle plötzlicher Erkrankung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr geöffnet. Alle Wahlbüros sind auf der Karte mit den Wichtigen Hinweisen zur Durchführung einer Neuwahl aufgeführt.
Sollte eine Neuwahl erforderlich sein, so können auf der Rückseite dieser Karte Wahlschein und Briefwahlunterlagen für die Neuwahl am 24. Juni 2001 beantragt werden.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften können die Stimmzettel dieser Wahl erst ab dem 18. Juni 2001 zur Verfügung stehen, so dass auch erst dann die Briefwahlunterlagen verschickt werden können.
Deshalb empfehlen wir unseren bereits bei früheren Wahlen praktizierten besonderen Service, den Wahlschein persönlich in einem der Wahlbüros zu beantragen und dabei durch Sofortbriefwahl die Stimme abzugeben.
Die Wahlbüros sind vom 18. Juni 2001 bis zum 22. Juni 2001, also nur eine Woche, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Für Fälle plötzlicher Erkrankungen ist das Zentrale Wahlbüro am Wahltag wieder bis 15:00 Uhr geöffnet.
Neu ist, dass auch im Bürgerbüro Gorbitz ein Wahlbüro eingerichtet wird. Dies halten wir im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung für konsequent.
Wahlhelfer
Für den reibungslosen Ablauf bei der Durchführung der Oberbürgermeisterwahl werden für die 334 allgemeinen Wahlbezirke und die 60 Briefwahlbezirke 2400 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
eingesetzt. Diese erhalten Ihre Berufungsschreiben ab dem 07. Mai 2001.
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