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Frühlingsfeuer am Elbufer sind nur an Sonderstandorten erlaubt
Pressemitteilung
12. April 2001 / l / sysie
Frühlingsfeuer am Elbufer sind nur an Sonderstandorten erlaubt
Stadt nimmt Anmeldung zur Nutzung entgegen
Viele Dresdner lieben es, sich im Schein eines Lagerfeuers an der Elbe zu treffen. Um diesem Wunsch entgegenzukommen, haben die Stadt und das Wasser- und Schifffahrtsamt mehrere Sonderstandorte am Elbufer angelegt. Eine einfache Anmeldung beim Amt für Umweltschutz, Telefon 4 88 61 66 oder Fax 4 88 62 02 genügt, um einen solchen Platz unbürokratisch und gebührenfrei nutzen zu können. Damit erübrigt sich für den Einzelnen die aufwändige Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer der Fläche, mit dem Wasserschifffahrtsamt und der Wasserschutzpolizei. Selbstverständlich sollte sein, dass die Sonderstandorte nach der Nutzung wieder in sauberem Zustand zu verlassen sind.
Das Feuermachen auf den Elbwiesen an anderen als den dafür vorgesehenen Stellen ist grundsätzlich verboten. Die Beeinträchtigungen der einmaligen Pflanzen- und Tierwelt des Landschaftsschutzgebietes Elbe sollen so gering wie möglich gehalten werden. Das Einhalten dieser Regelungen kontrolliert die Wasserschutzpolizei konsequent. Manch leichtsinnig Feierndem ist die Partylaune durch das dann erfolgte Bußgeld schon gründlich vergangen.
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