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Stadt sucht Träger für zwei neue Suchtberatungs- und Behandlungsstellen - Bewerbungen können bis zum 3. Mai 2001 eingereicht werden

Pressemitteilung

11. April 2001 / l / r / sysie

Stadt sucht Träger für zwei neue Suchtberatungs- und Behandlungsstellen

Bewerbungen können bis zum 3. Mai 2001 eingereicht werden

Die Landeshauptstadt Dresden sucht geeignete Träger, die interessiert sind eine ambulante Suchtberatungsstelle zu eröffnen. In den Stadtgebieten Dresden-Ost/Mitte und Dresden-West sollen zu frühestmöglichem Zeitpunkt je eine Suchtberatungs- und Behandlungsstelle (SBB) neu eröffnet werden.
Die Landeshauptstadt schließt mit den Trägern von SBB Versorgungsvereinbarungen ab und reicht nach jährlichen Anträgen Zuschüsse des Landes und der Stadt aus. Grundlage dafür sind die Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Suchtberatungs- und -behandlungsstellen (SBB) in freier Trägerschaft vom 16. Juni 1994 und die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 11. Juni 1999.
Eine Suchtberatungsstelle in den o. g. Einzugsgebieten muss mindestens 90 Fachkraft-Stunden pro Woche erbringen. Die Mindestöffnungszeit beträgt 25 Stunden pro Woche, einschließlich Abendsprechzeiten für Berufstätige.
Weitere Informationen zu den zu erfüllenden Mindestvoraussetzungen (Fachpersonal, Grundversorgungsleistungen) sind den Arbeitshilfen Psychiatrie und Suchthilfe, herausgegeben vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie, zu entnehmen. Auskünfte dazu erteilt auch die Suchtbeauftragte der Landeshauptstadt Dresden im Gesundheitsamt
Telefon (03 51) 8 17 81 44.
Bewerbungen sind bis zum 3. Mai 2001 zu richten an: Landeshauptstadt Dresden, Dezernat Gesundheit und Soziales, Gesundheitsamt, Postfach 120020, 01001 Dresden.
Interessierte Träger haben mit ihrer Bewerbung folgende Angaben als Eignungsnachweise einzureichen:
1. Für welches der oben genannten Stadtgebiete besteht das Interesse (gegebenenfalls Begründung)?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt könnte das Angebot realisiert werden, wenn die Auftragserteilung der Stadt an den Träger am 18. Mai 2001 erfolgt?
3. Angaben zur fachlichen Eignung, Nachweis der Fachkunde
4. Fachliches Konzept für das zu schaffende Suchtberatungs- und -behandlungsangebot einschließlich des dafür vorgesehenen Fachpersonals
5. Geeignete Nachweise zur Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit: insbesondere Angaben zu bisherigen und weiteren Projekten, Einrichtungen und Angeboten des Trägers sowie Angaben zur Höhe der Eigenmittel/Eigenleistungen, die für das Suchtberatungsangebot zur Verfügung gestellt werden können.
Die Kosten für das Angebot können dem Bewerber nicht erstattet werden. Die Vorlage ge- nannter Nachweise entfällt, wenn diese dem Gesundheitsamt bereits bekannt sind.





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