Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2001/04/c_2130.php 28.05.2015 23:30:58 Uhr 04.01.2025 19:12:32 Uhr |
Karfreitag als Tag der Ruhe achten
Pressemitteilung
3. April 2001 / l / Rg
Karfreitag als Tag der Ruhe achten
Im Zusammenhang mit dem Osterfest möchte das Ordnungsamt alle Gastwirte und Betreiber von Spielhallen daran erinnern, dass für den Karfreitag besondere Schutzvorschriften gelten. Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieses Tages widersprechen, sind nach dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz (Sächs.GVBl. vom 20. November 1992) nicht erlaubt. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind am Karfreitag nicht gestattet. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 10.000 DM rechnen. Die Stadt wird sich auf entsprechende Kontrollen vorbereiten.
Landeshauptstadt Dresden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon
+49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail
E-Mail
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden