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Ohne Helfer läuft in den Wahllokalen nichts - Stadt sucht ehrenamtliche Wahlhelfer für die Oberbürgermeisterwahl am 10. Juni

Pressemitteilung

8. Februar 2001 / l / Rg

Ohne Helfer läuft in den Wahllokalen nichts
Stadt sucht ehrenamtliche Wahlhelfer für die Oberbürgermeisterwahl am 10. Juni


335 Wahlvorstände in den Wohngebieten sowie 65 Briefwahlvorstände werden am 10. Juni in Dresden für einen reibungslosen Ablauf der Wahl des Oberbürgermeisters sorgen. Damit es klappt, sucht die Stadt 2200 ehrenamtliche Wahlhelfer. Sie müssen seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Dresden haben, mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen.
Zu einem Wahlvorstand gehören der Vorsteher, sein Stellvertreter und weitere drei bis sieben Beisitzer. Der Wahlvorstand leitet die Wahlhandlung und stellt das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest. Falls am 10. Juni kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet am 24. Juni 2001 eine Neuwahl statt. Die Bereitschaftserklärung der Wahlhelfer gilt deshalb für beide Tage.
Die Wahlräume sind am Wahltag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet, unmittelbar anschließend beginnt die Auszählung. Sie dauert etwa ein bis zweieinhalb Stunden. Während der Wahlzeit müssen nicht immer alle Mitglieder des Vorstandes anwesend sein. Bei der Ergebnisermittlung sollte der Vorstand jedoch vollständig vertreten sein. Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit im Rathaus um 15.00 Uhr. Die Wahlhelfer erhalten je nach Funktion ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 bis 100 DM in den Wahllokalen und 40 bis 60 DM bei der Briefwahl-Auszählung. Es wird angestrebt, Mitglieder der Wahlvorstände in ihrem Wahlbezirk einzusetzen. Spezielle Einsatzwünsche werden berücksichtigt.
Fragen im Zusammenhang mit der Wahl beantwortet die Arbeitsgruppe Wahlhelfer beim Rechtsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, Sitz: Haus an der Kreuzkirche, Eingang Schulgasse 2, 2. OG, Telefon: 4 88 11 18 oder 4 88 23 55, E-Mail: rechtsamt@dresden.de. Sprechzeiten: dienstags und donnerstags 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr sowie freitags 8 bis 12 Uhr. Wer möchte, kann sich selbstverständlich auch telefonisch für einen Einsatz vormerken lassen.



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