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Stadt zum tollwutgefährdeten Bezirk erklärt
Pressemitteilung
6. Februar 2001 / l / Rg
Stadt zum tollwutgefährdeten Bezirk erklärt
Bei einem in Sebnitz erlegten Fuchs wurde vor kurzem amtlich Tollwut festgestellt. Entsprechend Tollwut-Verordnung (BGBl. I. S. 1879) erklärt die Stadt deshalb mit einer amtstierärztlichen Verfügung das gesamte Stadtgebiet zum tollwutgefährdeten Bezirk. Schilder mit der Aufschrift Tollwut! Gefährdeter Bezirk weisen darauf hin. Sie stehen an den Ortseingängen von Weixdorf, Klotzsche, Cossebaude und Niederwartha.
Zum insgesamt gefährdeten Gebiet gehören Teile des Weißeritzkreises sowie folgende Landkreise und kreisfreien Städte: Pirna, Bautzen, Löbau, Kamenz, Hoyerswerda und Dresden. Hunde und Katzen dürfen hier nicht frei laufen gelassen werden, wenn für sie kein wirksamer Impfschutz nachgewiesen werden kann. Hunde müssen außerdem von einer Person begleitet werden, denen sie zuverlässig gehorchen.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist darauf hin, dass bis zum Aufheben dieser Verfügung für Hunde und Katzen keine amtlichen tierärztlichen Gesundheitsbescheinigungen ausgestellt werden. Für Reisen in andere Länder sind sie erforderlich. Rückfragen: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Telefon 4 08 05 11.
Das Dresdner Amtsblatt veröffentlicht die amtstierärztliche Verfügung in seiner Ausgabe 6/2000 am 8. Februar.
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