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Allgemeinverfügung zum 13. Februar erlassen

Pressemitteilung

6. Februar 2001 / l / Rg

Allgemeinverfügung zum 13. Februar erlassen

Mit Andacht und Würde wollen die Dresdner am 13. Februar der Zerstörung ihrer Stadt vor 56 Jahren gedenken. Um die Veranstaltungen in der Innenstadt (Pressemitteilung Dresden gedenkt der Zerstörung vor 56 Jahren vom 6.2.2001) zu schützen, verbietet die Stadt von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr sämtliche Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes in der Innenstadt. Die betreffende Allgemeinverfügung veröffentlicht das Dresdner Amtsblatt in seiner Ausgabe 6/2001 am 8. Februar und ist damit rechtskräftig.

Allgemeinverfügung:
1. Am 13. Februar 2001 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr werden in der Landeshauptstadt Dresden innerhalb des Bereiches (Ringes), der begrenzt wird durch (einschließlich dieser Flächen):
Wilsdruffer Straße (Ecke Intecta) Postplatz (Linienführung der Straßenbahnlinie 4 folgend, einschließlich Sophienstraße) Sophienstraße Theaterplatz - Schloßplatz bis einschließlich Brückenkopf Augustusbrücke Brühlsche Terrasse - Brühlscher Garten - Hasenberg - Schießgasse - Landhausstraße - Gehbahnbereich westseitig des Landhauses (Museum) Wilsdruffer Straße - Altmarkt Nordseite (bis Mitte des Platzes)
sämtliche Versammlungen verboten.
2. Die sofortige Vollziehung des zu Ziffer 1 erlassenen Verbotes wird angeordnet.
3. Diese Allgemeinverfügung gilt ab 9. Februar 2001 als bekannt gegeben und tritt zu diesem Zeitpunkt in Kraft.
Diese Allgemeinverfügung, einschließlich Begründung, kann ab 8. Februar 2001 beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Hamburger Straße 19 A, Zimmer 104 während der Dienstzeit eingesehen werden.


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