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Für schriftliche Verwarnungen jetzt Bußgeldstelle zuständig
Pressemitteilung
1. Februar 2001 / l / IRi
Für schriftliche Verwarnungen jetzt Bußgeldstelle zuständig
Wem eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld vom Ordnungsamt ins Haus flattert, sollte bei notwendigen Rückfragen die jetzt geänderte Zuständigkeit beachten. Während bisher die Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst die Verwarnungen versandte, ist jetzt die Abteilung Zentrale Bußgeldstelle dafür verantwortlich. Diese befindet sich im Stadthaus auf der Theaterstraße 11 - 15, 4. Etage. In den Verwarnungen ist stets der Bearbeiter mit Zimmer- und Telefonnummer genannt.
Wegen der Aufgabenverschiebung kann es in der Zeit bis zum 7. Februar zu Wartezeiten bei Telefonaten oder Vorsprachen kommen.
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