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Heizkostenzuschuss kommt (meistens) von allein

Pressemitteilung

10. Januar 2001 / l / ab

Heizkostenzuschuss kommt (meistens) von allein

Sozialamt nimmt Anträge einkommensschwacher Haushalte entgegen


Am 20. Dezember 2000 hat der Bundestag beschlossen, dass Bedürftige für dieses Winterhalbjahr einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 5 DM pro Quadratmeter erhalten können. Jetzt hat der Freistaat in einer Verordnung die bislang unklaren Zuständigkeiten geregelt.
Danach gilt folgendes:
Wohngeld- und Sozialhilfeempfänger erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch, müssen keinen Antrag stellen.
Beantragt werden muss der Heizkostenzuschuss von Schülern und Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Studenten richten ihren Antrag an die Bafög-Stellen des Studentenwerkes (Fritz-Löffler-Straße 18, 01069 Dresden), Schüler ans Jugendamt (Sozialrathaus, Riesaer Straße 7, 01129 Dresden, 3. Etage, Zimmer 321, 326, 228 oder 229).
Einkommensschwache Haushalte können ebenfalls Heizkostenzuschuss erhalten, müssen dies jedoch beim Sozialamt bis zum 30. April beantragen. Die formlosen Anträge nimmt auch das jeweils nächste Ortsamt entgegen. Mitgebracht werden müssen:

- Mietvertrag
- Einkommensnachweise aller zum Haushalt zählenden Personen ab dem 1. Oktober 2000 bis einschließlich des Monats der Antragstellung (z.B. Verdienstnachweise, Arbeitslosengeld-, Arbeitslosenhilfe- und Rentenbescheide, Kindergeldnachweise, Unterhaltsleistungen u.a.),
- Bankverbindung



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