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Stadt richtet neues Parkgebiet für Anwohner ein - Ordnungsamt nimmt ab 16. Januar Anträge auf Parkausweise an

Pressemitteilung

10. Januar 2001 / l / Rg

Stadt richtet neues Parkgebiet für Anwohner ein
Ordnungsamt nimmt ab 16. Januar Anträge auf Parkausweise an


In einem weiteren Stadtgebiet werden ab 1. Februar die vorhandenen Parkplätze vorrangig für Anwohner freigehalten: Die neue Regelung gilt für die Zeunerstraße, Barkhausenstraße, Hempelstraße und Haeckelstraße einschließlich Bergstraße 57 und 59. Bereits ab 16. Januar können Anträge auf Anwohnerparkausweise beim Ordnungsamt gestellt werden.
Für die Bewohner im Umfeld des Kerngeländes der Technischen Universität verbessern sich damit die Parkmöglichkeiten. Hauptsächlich während der Studienzeiten der Hochschulen sind die Anliegerstraßen hier überlastet. Die Studenten aber auch die in der Nähe beschäftigten Arbeitnehmer werden damit angeregt, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder auf andere Parkplätze auszuweichen.

Einbezogen in das neue Parkgebiet werden folgende Wohngebäude sowie deren unmittelbare Straßenabschnitte:
Zeunerstraße 1, 1f bis 67 und 40 bis 68 beidseitig der östlich der Bergstraße verlaufenden Zeunerstraße
Barkhausenstraße 1 bis 7 und 2 bis 8 östliche Fahrbahnseite
Hempelstraße 1 bis 7 und 2 bis 4 östliche Fahrbahnseite
Bergstraße 57 und 59
nordöstliche Haeckelstraße und die südliche Haeckelstraße bis Einmündung Hempelstraße

Jeder Anwohner, der in diesem Gebiet wohnt, keinen Stellplatz und auch keine Garage auf nichtöffentlichem Grund besitzt, kann für ein Kraftfahrzeug (Pkw) einen Anwohnerparkausweis gegen eine Jahresgebühr von 50 DM beantragen. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht damit allerdings nicht.
Mit der erteilten Sonderparkberechtigung können die Anwohner auf den entsprechend ausgeschilderten Straßenabschnitten wie folgt parken:
- Zeunerstraße und der Hempelstraße: montags bis freitags, 8.00 bis 19.00 Uhr
- Haeckelstraße und Barkhausenstraße: ganztägig werktags.
Anträge können ab 16. Januar beim Ordnungsamt, Hamburger Straße 19, Haus A, Zimmer 007 gestellt werden: dienstags und donnerstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags 8 bis 12 Uhr. Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz im Anwohnergebiet nachweisen. Vorzulegen sind der Führerschein, der Fahrzeugschein, die schriftliche Erlaubnis der privaten Nutzung des Fahrzeuges durch den Fahrzeughalter, wenn der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist, sowie eine Vollmacht des Antragstellers, wenn dieser den Antrag nicht selbst stellt. Rückfragen: Telefon 4 88 42 83/ 41 65.


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