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Bitte noch etwas Geduld in Sachen Heizkostenzuschuss!

Pressemitteilung

4. Januar 2001 / l / ab

Bitte noch etwas Geduld in Sachen Heizkostenzuschuss!

Der Freistaat muss regeln, wo Anträge abzugeben sind


Nach mehreren Presseveröffentlichungen zum Thema Heizkostenzuschuss, wandten sich viele Bürger antragswillig an städtische Stellen. Leider irrtümlich bzw. verfrüht, denn: Zwar ist es seit 20. Dezember 2000 (vom Bundestag) beschlossene Sache, dass Bedürftige (Wohngeld- und Sozialhilfeempfänger, Bezieher von Bafög) für dieses Winterhalbjahr einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten können, doch wo und wie genau er zu bekommen ist, hat der Gesetzgeber bislang nicht geregelt. Zu rechnen ist damit aber noch im Januar, die Sächsische Staatsregierung bereitet gegenwärtig eine entsprechende Verordnung vor.

Sobald die zuständigen Stellen für die Beantragung bzw. Auszahlung/Überweisung benannt sind, wird darüber eine weitere Pressemitteilung informieren.




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