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Sind die Unterlagen für die Rente vollständig?

Pressemitteilung

4. Januar 2001 / l / ks

Sind die Unterlagen für die Rente vollständig?

Die Mitarbeiterinnen der Abteilung Versicherungsamtsangelegenheiten des Ordnungsamtes stellen wiederholt fest, dass den Bürgern Verdienstnachweise bzw. Zeugnisse aus den Zeiten vor 1992 fehlen, im Rahmen der Kontenklärung für die zukünftige Rente aber unbedingt erforderlich sind. Der Versicherungsträger benötigt für die Rentenberechnung alle wichtigen Daten, z.B. SV-Ausweise, Verdienstbescheinigungen und Zeugnisse.
Versicherte, die noch nicht alle Nachweise vorweisen können, sollten sich rechtzeitig um diese Unterlagen bemühen. Die Arbeitgeber der neuen Bundesländer müssen die vorhandenen Lohnunterlagen nur noch bis 31. Dezember 2006 aufbewahren. Danach sind sie nicht mehr dazu verpflichtet. Betroffen sind vor allem Versicherte, deren tatsächliches steuerpflichtiges Bruttoarbeitsentgelt bis 28. Februar 1971 monatlich mehr als 600 Mark betragen hat oder die einen Anspruch auf eine Zusatzversorgung geltend machen wollen.

Wer bei der Beantragung und den Recherchen Hilfe benötigt, kann sich an die Abteilung Versicherungsamtsangelegenheiten,Theaterstraße 11-15 wenden. Terminvereinbarungen: Telefon (03 51) 4 88 58 01.




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