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Dresden zahlt Umzugsbeihilfe für Studenten aus

Pressemitteilung

5. Januar 2001 / l / r / IRi

Dresden zahlt Umzugsbeihilfe für Studenten aus

Mit Hauptwohnsitz gemeldete Studenten können auf Antrag 500 Mark kassieren


Dresden-Studenten können sich freuen - ab jetzt beginnt die Auszahlung der mit dem Wintersemester eingeführten Umzugsbeihilfe in Höhe von 500 Mark. Die Einmalzahlung der Stadt kommt Studenten zugute, die in der Landeshauptstadt studieren und deshalb ihren Hauptwohnsitz von außerhalb nach Dresden verlegt haben. Empfangen können das Geld Studenten von insgesamt sieben Hochschulen, wenn sie sich zwischen dem jeweiligen Semesterbeginn und dem Jahresende 2000 bei einer Meldestelle des Einwohneramtes mit Hauptwohnsitz Dresden angemeldet haben, d. h. Studenten der

- Technischen Universität Dresden vom 1. 10. bis zum 31. 12. 2000,

- Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) vom 1. 9. bis zum 31. 12. 2000,

- Hochschule für Musik Dresden Carl Maria von Weber vom 1. 9. bis zum 31. 12. 2000,

- Hochschule für Bildende Künste Dresden vom 1. 10. bis zum 31. 12. 2000,

- Palucca Schule Dresden - Hochschule für Tanz vom 1. 9. bis zum 31.12. 2000,

- Hochschule für Kirchenmusik Dresden vom 19. 9. bis zum 31. 12. 2000 und

- Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH) vom 1. 9. bis zum 31. 12. 2000.

Das Verfahren erläutert seit Semesterbeginn ein Informationsblatt, das in den einzelnen Bildungseinrichtungen, im Studentenwerk Dresden und in den Meldestellen des Einwohneramtes ausliegt bzw. im Internet unter www.dresden.de bekannt gemacht wird.

Ab sofort bis spätestens 31. März 2001 kann nun die Umzugsbeihilfe beim Studentenwerk Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18, Telefon 46 97 50, beantragt werden. Antragsformulare sind dort und in den Meldestellen erhältlich bzw. im Internet unter www.dresden.de abzurufen. Vorgelegt werden müssen mit dem Antrag

- der Personalausweis (ggf. der Reisepass),

- der Studentenausweis oder die Immatrikulationsbescheinigung und

- der Anmeldenachweis vom Einwohneramt.

Das Studentenwerk überweist dann im Auftrag der Stadt Dresden nach Prüfung der Unterlagen das Geld an die Studenten auf das gewünschte Konto. Barauszahlungen erfolgen nicht.



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