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Amtstierärztliche Verfügung zur Tollwut aufgehoben
Pressemitteilung
11. Dezember 2000 / l / Rg
Amtstierärztliche Verfügung zur Tollwut aufgehoben
Die Stadt hebt die in der Amtstierärztlichen Verfügung vom 6. September 2000 festgelegten Schutzmaßnahmen für den Tollwut gefährdeten Bezirk Schönfelder Hochland (Dresdner Amtsblatt 37/2000) mit sofortiger Wirkung wieder auf.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hatte die Verordnung erlassen, nachdem bei einem in Schönfeld verendet aufgefundenen Schaf am 6. September 2000 amtlich Tollwut festgestellt wurde. Da in den letzten Monaten bei den zahlreich untersuchten Tieren kein weiterer Fall von Tollwut festgestellt wurde, besteht keine Notwendigkeit mehr, die Verordnung aufrecht zu erhalten. Die Dresdner dürfen ihre Hunde und Katzen im Schönfelder Hochland wieder frei laufen lassen.
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