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Fördermittel ermöglichen behindertengerechten Umbau der Wohnung

Pressemitteilung

29. November 2000 / l / sysie

Fördermittel ermöglichen behindertengerechten Umbau der Wohnung

Stadt gewährt Baukostenzuschuss für sozial schwache Bürger


Die Anpassung von Wohnungen an die Bedürfnisse älterer und behinderter Bürger kann durch einen Baukostenzuschuss gefördert werden. Der Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften des Stadtrates beschloss, dafür Zweckentfremdungsmittel zu nutzen.

Ziel dieser Förderung ist es, älteren und behinderten Bürgern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen, indem die bewohnte Wohnung an die konkreten Bedürfnisse angepasst wird. Dazu gehören zum Beispiel der Einbau von Haltegriffen oder Handläufen, die Beseitigung der Barrieren in der Wohnung, der Umbau des Bades entsprechend der Behinderung und ähnliches.

Die Förderung kann allerdings nur dann gewährt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Einsatz finanzieller Mittel aus gesetzlichen Leistungen, dem Sozial- und Schwerbehindertenrecht sowie anderen Förderprogrammen der Länder und der Kommune ausgeschlossen oder nicht ausreichend ist. Sie erfolgt nachrangig als Zuschuss von 75 Prozent zu den Gesamtkosten der Anpassung bis zu einem Höchstbetrag von maximal 7 500 Mark je Zuwendungsempfänger.

Antragsberechtigt sind Bürger der Landeshauptstadt Dresden, die

- das 60. Lebensjahr vollendet haben oder

- anerkannt schwerbehindert sind; das heißt 50 Grad behindert bzw. 30 Grad behindert mit Gleichstellungsbescheid, oder deren berechtigter Vertreter und

- deren nach Paragraf 25 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 II. WoBauG ermitteltes Haushaltseinkommen, das entspricht ungefähr dem Nettoeinkommen, in folgenden Grenzen liegt:

HaushaltsgrößeDM/Monat

1-Personen-Haushaltbis 2 400
2-Personen-Haushaltbis 3 500
3-Personen-Haushaltbis 4 500
4-Personen-Haushaltbis 5 400

Förderanträge können gestellt werden bei der

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Wohnungsbauförderstelle
Junghansstraße 2, 01277 Dresden
Telefon 4 88 14 92, 4 88 14 62 (Sekretariat).

Ansprechpartner für Informationen zur Förderung sind:

- Sozialamt
Abteilung Wohnen, Sachgebiet Wohnungsfürsorge
Junghansstraße 2, 01277 Dresden
Telefon 4 88 11 83
Telefon 4 88 12 99

- Abteilung Soziale Dienste
Riesaer Straße 7, 01129 Dresden
Sachgebiet Offene Altenhilfe/Seniorenhilfe
Telefon 4 88 48 75

Sachgebiet Behindertenhilfe
Telefon 4 88 49 70

- Sozialarbeiterinnen für ältere Bürger in den Ortsämtern



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