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Stimmen die Angaben auf der Lohnsteuerkarte? - Nach dem 20. September eingetretene Änderungen nachtragen lassen

Pressemitteilung

17. November 2000 / l / Rg

Stimmen die Angaben auf der Lohnsteuerkarte?
Nach dem 20. September eingetretene Änderungen nachtragen lassen


Die Post hat in den letzten Wochen die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2001 zugestellt: Weil der Stichtag für ihren Druck der 20. September 2000 war, sollte jeder seine Karte sofort überprüfen und wenn nötig korrigieren lassen. Nach dem 20. September eingetretene Änderungen, zum Beispiel ein anderer Familienstand oder die Geburt eines Kindes, trägt die zuständige Meldestelle ein.
Zu beachten ist, dass Freibeträge für Kinder über 18 Jahre nur das zuständige Finanzamt einträgt. Zum Eintragen der Kinderfreibeträge für außerhalb der Gemeinde lebende Kinder ist außerdem eine steuerliche Bescheinigung vorzulegen. Sie wird von der Gemeinde ausgestellt, in der das Kind mit seiner Hauptwohnung gemeldet ist. Wer noch keine Lohnsteuerkarte für 2001 erhalten hat, kann sie in seiner Meldestelle ausstellen lassen. Für eine Ersatz-Lohnsteuerkarte (bei Verlust) sind 10 DM zu bezahlen.
Alle für das Kalenderjahr 2000 ausgestellten Lohnsteuerkarten, die nicht für eine Veranlagung zur Einkommenssteuer für das abgelaufene Kalenderjahr benötigt werden, sind an das zuständige Finanzamt zurückzugeben. Sie werden benötigt, um den der Stadt zustehenden Anteil der Lohn- und Einkommenssteuer zu ermitteln. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen.




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