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Thailändische Verfassung sichert Wahlrecht für Wahlen in Thailand - Im Ausland lebende thailändischen Staatsangehörige wenden sich an die Botschaft in Bonn

Pressemitteilung

7. November 2000 / l / Rg

Thailändische Verfassung sichert Wahlrecht für Wahlen in Thailand
Im Ausland lebende thailändischen Staatsangehörige wenden sich an die Botschaft in Bonn


Die im Ausland lebenden thailändischen Staatsangehörigen können entsprechend der Verfassung dieses Königreiches an den allgemeinen Wahlen in Thailand teilnehmen. Daran erinnert der thailändische Botschafter in Bonn in einem Schreiben an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden. Zur Wahrnehmung ihres Wahlrechtes müssen die thailändischen Staatsangehörigen an folgende Dienststelle schreiben: Königlich Thailändische Botschaft, Außenstelle Bonn, Ubierstraße 65, 53173 Bonn, Telefon: (02 28) 9 56 86 24, Fax: (02 28) 36 37 02, E-Mail: thaiber@snafu.de.




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