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Lärmgrenzwerte sind gesetzlich festgeschrieben - ECE-Baustelle Altmarktgalerie muss Nachtruhe einhalten

Pressemitteilung

3. November 2000 / l / r / Kü

Lärmgrenzwerte sind gesetzlich festgeschrieben
ECE-Baustelle Altmarktgalerie muss Nachtruhe einhalten


Die in den Medien kritisierte Arbeitszeit von 6 bis 22 Uhr auf der ECE-Baustelle Altmarktgalerie geht über die Tagesarbeitszeit von 7 bis 20 Uhr hinaus, ist aber nicht Gegenstand von umweltrechtlichen Genehmigungen.

Das Amt für Umweltschutz schrieb aber für die Bauarbeiten die Einhaltung der zulässigen Lärmgrenzwerte fest, gab die Verhaltensregeln für den Baubetrieb außerhalb der Tagesarbeitszeit vor und verbot Arbeiten in dieser Zeit, die zu Richtwertüberschreitungen führen, wie Schalungsarbeiten oder Baugrubenaushub. Zur Kontrolle der Vorgaben werden regelmäßige Schallpegelmessungen durchgeführt.

Anwohner, die trotzdem unzulässigen Baulärm bemerken, können die von der STRABAG bekannt gegebenen Telefonnummern anrufen, um die Bauleitung zur sofortigen Abstellung des Problems zu veranlassen. Sobald als möglich sollte auch das Amt für Umweltschutz über das Baustellentelefon 4 88 61 24 darüber informiert werden, damit auch das Amt seinerseits zum Schutz der Nachtruhe bei der Baufirma vorstellig werden kann.


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